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In vigore al: 08/03/2016

a) DEKRET DES PRÄSIDENTEN DES LANDESAUSSCHUSSES vom 23. September 1977, Nr. 451)
2. Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 6. September 1976, Nr. 41, betreffend: "Rechtsordnung der Fremdenverkehrsorganisationen, Übertragung von Befugnissen an die Bezirksgemeinschaften, Errichtung der Beratungsorgane für Fremdenverkehr und Auflösung des Landesfremdenverkehrsamtes"

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1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 10. Jänner 1978, Nr. 2.

Art. 2

(1) Der Direktor der Verkehrsverwaltung ist Schriftführer bei den Verwaltungsratssitzungen. Ist die Direktionsstelle unbesetzt oder ist der Direktor abwesend oder verhindert, werden die Aufgaben eines Schriftführers vom jüngsten Mitglied des Verwaltungsrates ausgeübt. 3)

3)

Art. 2 wurde ersetzt durch Art. 2 des D.LH. vom 4. Mai 1988, Nr. 13.