1. Beschreibung der allgemeinen Aufgaben:
Die Kindergärtnerin/der Kindergärtner begleitet und unterstützt das Kind in seinen Entwicklungs- und Lernprozessen. In ihrer/seiner Tätigkeit wird sie/er von der pädagogischen Mitarbeiterin unterstützt. Die Kindergärtnerin/der Kindergärtner organisiert und plant die Bildungsprozesse unter Einbeziehung der Kinder und der Eltern und erkennt dabei das Kind als Subjekt seiner Entwicklung und Bildung an. Sie/er führt die ihr/ihm zugewiesene Abteilung in pädagogisch-didaktischer Hinsicht. In der pädagogischen Arbeit wird ihr/ihm unter Berücksichtigung des Bildungsplanes didaktische Freiheit zuerkannt.
2. In die in Absatz 1 angeführten Aufgaben fließen folgende spezifische Tätigkeiten und Aufgaben ein:
3. Zugangsvoraussetzungen
Laureat in Bildungswissenschaften für den Primarbereich: Fachrichtung Kindergarten
Für die Integrationskindergärtnerin, zusätzlich zur Ausbildung als Kindergärtnerin: Diplom über eine polyvalente Spezialisierung für den Kindergarten oder diesem Diplom gleichgestellte Ausbildung, gemäß geltenden Bestimmungen des Landes.
4. Zweisprachigkeitsnachweis
Ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 ist der Nachweis der Zweisprachigkeitsprüfung A vorgesehen.