(1) Sollte es die Organisation der örtlichen Körperschaft und des mit dem Schatzsamtsdienst betrauten Kreditinstitutes erlauben, so wird der Dienst mit dem EDV-System verwaltet. Hierbei wird eine direkte Verbindung zwischen dem Finanzdienst der Körperschaft und dem Schatzmeister hergestellt, um einen Austausch der Daten und der Unterlagen in Bezug auf die Verwaltung des Dienstes zu ermöglichen.