(1) Für die Kollektivvertragsverhandlungen wird zu Lasten des Landeshaushaltes (Programm 0110 Humane Ressourcen) für das Jahr 2016 die Höchstgrenze von 20,73 Millionen Euro und von 12 Millionen Euro jährlich für die Jahre 2017 und 2018 genehmigt. Für die Kollektivvertragsverhandlungen werden zudem 3 Millionen Euro jährlich für Zuweisungen an die Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Seniorenwohnheime für die Jahre 2016, 2017 und 2018 vorgesehen.