(1) Das Land Südtirol erkennt die Bedeutung und die Stellung der Auslandssüdtirolerinnen und Auslandssüdtiroler 2) an sowie deren Beitrag im Austausch zwischen den verschiedenen Kulturen und in der Förderung des Ansehens des Landes Südtirol im Ausland; es festigt zu diesem Zweck die Beziehungen zu den Auslandssüdtirolerinnen und Auslandssüdtirolern 2) sowie zu deren Nachfahren und unterstützt im Besonderen: