Kundgemacht im A.Bl. vom 11. Dezember 1979, Nr. 61.
Mit Beschluss der außerordentlichen Aktionärsversammlung vom 28. Juni 1994 wurde die Gesellschaftsbezeichnung "S.A.D. AG" in "Südtiroler Transportstrukturen AG" ungewandelt.
(1) Um den öffentlichen Autobusverkehr im Land zu fördern, ist der Landesausschuß ermächtigt, zu den in folgenden Artikeln genannten Bedingungen Aktien der S.A.D. AG - mit Sitz in Bozen - für einen Betrag von 600.000.000 Lire zu zeichnen; dieser Betrag entspricht einem Drittel des Gesellschaftskapitals, dessen Nominalwert 1.800.000.000 Lire beträgt.