5) Dekret des Präsidenten der Republik vom 20. Jänner 1973, Nr. 1151)
Durchführungsbestimmungen zum Sonderstatut für Trentino-Südtirol auf dem Gebiet der Übertragung des öffentlichen Gutes und des Vermögens des Staates und der Region auf die autonomen Provinzen Trient und Bozen
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