Kundgemacht im Amtsblatt vom 10. Mai 2011, Nr. 19
(1) Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region veröffentlicht und tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft
Jeder, den es angeht, ist verpflichtet, es zu befolgen und dafür zu sorgen, dass es befolgt wird.