Kundgemacht im A.Bl. vom 10. Oktober 2006, Nr. 41.
(1) Die Grenzen zwischen den Katastralgemeinden Bozen und Zwölfmalgreien sind gemäß dem beiliegenden Lageplan Anhang A - geändert.
(2) Die durch die Änderung der Grenzen erwachsenden Änderungen der Katasterdaten und der entsprechenden Grundbuchseintragungen werden angeordnet.