Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 27. Juni 2001, Nr. 26.
(1) Die Durchführungsverordnung zum Landesgesetz vom 17. Februar 2000, Nr. 5, betreffend "Regelung der privaten Seilbahnen für die Beförderung von Personen und Gütern" erhält die im Anhang, der Bestandteil dieses Dekretes ist, wiedergegebene Fassung.