(1) Der Lehrgang sieht Lehrveranstaltungen und Praktika im Ausmaß der Gesamtstundenzahl vor, wie sie von den Bestimmungen der Europäischen Union festgelegt ist, und ist in herkömmliche Abschnitte (Semester) unterteilt; die Veranstaltungen sind gegliedert in Vorlesungen, geführtes klinisches Studium, Seminararbeiten, Übungen, Praktika, Beobachtungstätigkeit, Selbstunterricht, Selbstbewertung und Vertiefung. In jedem Semester sind Stunden für Unterricht, eigene Lerntätigkeiten, geführtes klinisches Studium und Praktika vorgesehen.
Ab dem zweiten Studienjahr ist es möglich, innerhalb des Lehrganges spezielle Richtungen mit besonderen beruflichen Schwerpunkten anzubieten, um Erfahrungen in besonderen Bereichen des Berufes zu sammeln; diese Abweichungen dürfen 10% der Gesamtstundenzahl nicht überschreiten.
Die Lehrveranstaltungen umfassen insgesamt 1.600 Stunden; die Praxis umfasst 3.000 Stunden, wovon maximal 600 für Seminararbeiten und die restlichen Stunden für individuelle oder Gruppenübungen anhand von Rollenspielen, Übungen und normalem Arbeitseinsatz zum Zwecke der Anwendung der theoretischen Kenntnisse in den einzelnen Bereichen aufgebracht werden.
Die Studienkommission kann die programmierten Lehrveranstaltungen um weitere 200 Stunden erweitern, wobei dieser Stundenanteil von den Seminartätigkeiten abgezogen wird.
(2) Der Aufbau des Lehrgangs mit entsprechenden Lehrzielen, die kombinierten Lehrgänge und die entsprechenden Fächer sowie die jeweiligen Punktezahlen sind in der Tabelle A aufgelistet.
Bildungsziel des Lehrganges ist die Aneignung der qualitativen und quantitativen Grundkenntnisse der biologischen Vorgänge, der Grundlagen der Anatomie und Physiologie und der allgemeinen Pathologie und der Pathologie der Mundhöhle im besonderen, sowie der Grundlagen der Gesundheitserziehung im Bereich des Kauapparats; der Student muss außerdem die theoretischen und praktischen Grundkenntnisse der Zahn- und Kieferheilkunde erwerben, um an der Erstellung des klinischen Berichtes mitarbeiten und technische und statistische Daten sammeln zu können; schließlich muss er sich die Fähigkeit aneignen, Zahnstein zu entfernen, Zahnwurzeln zu schleifen, sowie die Methoden der Mundhygiene und jene zur Markierung des bakteriellen Belags und des Zahnbelags anzuwenden.
(3) Pflichtfächer des Lehrganges sind: Fachgebiete: B01B Physik, E05A Biochemie, E06A Physiologie des menschlichen Körpers, E07X Pharmakologie, E09A Anatomie des menschlichen Körpers, F04A Allgemeine Pathologie, F05X Mikrobiologie und klinische Mikrobiologie, F07I Infektionskrankheiten, F13A Materialien für die Zahnbehandlung, F13B Erkrankungen der Zähne und der Mundhöhle, F21X Anästhesiologie, F22A Allgemeine und angewandte Hygiene, F22B Gerichtsmedizin, M11E Klinische Psychologie.
(4) Die praktische Ausbildung einschließlich des Praktikums ist darauf ausgerichtet, dass der Student eine angemessene berufliche Vorbereitung erhält, und wird in der Tabelle B spezifiziert.