(1) Bis zur Umsetzung der Valorisierungs- und Revitalisierungsarbeiten des Pferderennplatzes Meran und um seinen Fortbestand als Einrichtung vom staatlichen Interesse für das Springreiten zu sichern, ist die Landesregierung ermächtigt, dem Konzessionsinhaber der Anlage im Dreijahreszeitraum 2025-2027 jährlich Mittel in Höhe von 200.000,00 Euro zur Verfügung zu stellen.
(2) Die Deckung der aus diesem Artikel hervorgehenden Lasten, die sich für das Jahr 2025 auf 200.000,00 Euro, für das Jahr 2026 auf 200.000,00 Euro und für das Jahr 2027 auf 200.000,00 Euro belaufen, erfolgt durch die entsprechende Reduzierung der im Sonderfonds „Sammelfonds zur Deckung von Auslagen, die mit neuen Gesetzgebungsmaßnahmen verbunden sind“ für laufende Ausgaben eingeschriebenen Bereitstellung im Bereich des Programms 03 des Aufgabenbereichs 20 des Haushaltsvoranschlages 2025-2027.