(1) Im Artikel 53 Absatz 5 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 21. Jänner 2008, Nr. 6, in geltender Fassung, wird das Wort „bindendem“ gestrichen.
(2) Im Artikel 53 Absatz 6 des Dekrets des Landeshauptmanns vom 21. Jänner 2008, Nr. 6, in geltender Fassung, wird das Wort „bindendem“ gestrichen.