Berufsbild: Physiker/Physikerin
1. Besondere Voraussetzungen für die Zulassung
1. Die besonderen Voraussetzungen für die Zulassung zum öffentlichen Wettbewerb sind folgende:
- Laureatsdiplom in Physik,
- Fachausbildung im Fachbereich, der Gegenstand des öffentlichen Wettbewerbs ist,
- Eintragung in das Berufsverzeichnis der Physikerkammer.
2. Wettbewerbsprüfungen
1. Die Wettbewerbsprüfungen sind folgende:
- schriftliche Prüfung:
Verfassen eines Aufsatzes über Themen des Fachbereichs, für den der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben ist und Erstellen eines Arbeitsplans oder kurze Beantwortung einer Reihe von Fragen betreffend den Fachbereich,
- praktische Prüfung:
instrumentale Messungen oder Laborproben oder Test über Techniken und besondere Handfertigkeiten im Fachbereich, für den der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben ist, mit einem schriftlichen Bericht über das angewandte Verfahren,
- mündliche Prüfung:
über Themen betreffend den Fachbereich, für den der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben ist, sowie über Aufgaben, die mit der zu bekleidenden Funktion zusammenhängen.
3. Punktzahl
1. Die Prüfungskommission kann insgesamt 100 Punkte vergeben, die folgendermaßen aufgeteilt sind:
- 80 Punkte für die Wettbewerbsprüfungen,
- 20 Punkte für die Titel.
2. Die Punkte für die Bewertung der Wettbewerbsprüfungen sind folgendermaßen verteilt:
- schriftliche Prüfung: 30 Punkte,
- praktische Prüfung: 30 Punkte,
- mündliche Prüfung: 20 Punkte.
3. Die Punkte für die Bewertung der Titel sind folgendermaßen verteilt:
- Laufbahn: 10 Punkte,
- akademische Titel und Studientitel: 3 Punkte,
- Veröffentlichungen und wissenschaftliche Arbeiten: 3 Punkte,
- Curricula mit der Ausbildung und dem beruflichen Werdegang: 4 Punkte.
Laufbahn
1) Dienst mit unbefristetem Arbeitsverhältnis bei den Sanitätsbetrieben und gleichwertige Dienste im Sinne der Artikel 12 und 13 dieser Verordnung:
- Dienst mit Fachausbildung im Berufsbild und im Fachbereich, für welchen der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben ist: 1 Punkt pro Jahr,
- Dienst ohne Fachausbildung im Berufsbild und im Fachbereich, für welchen der öffentliche Wettbewerb ausgeschrieben ist: 0,50 Punkte pro Jahr,
- Dienst, der in einem ähnlichem Fachbereich geleistet wurde, wird mit den oben genannten Punktzahlen, reduziert um 25 Prozent, bewertet,
- Dienst in einem anderen Fachbereich wird mit den oben genannten Punktzahlen, reduziert um 50 Prozent, bewertet,
- in Vollzeit geleisteter Dienst wird mit den oben genannten Punktzahlen, erhöht um 20 Prozent, bewertet,
2) Dienst mit unbefristetem Arbeitsverhältnis bei öffentlichen Verwaltungen laut den entsprechenden Ordnungen: 0,50 Punkte pro Jahr.
Akademische Titel und Studientitel
1) Fachausbildung im Fachbereich, der Gegenstand des öffentlichen Wettbewerbs ist: 1 Punkt,
2) Fachausbildung in einem ähnlichem Fachbereich: 0,50 Punkte,
3) Fachausbildung in einem anderen Fachbereich: 0,25 Punkte,
4) andere Fachausbildungen jeder einzelnen Gruppe werden mit den oben genannten Punktzahlen, reduziert um 50 Prozent, bewertet,
5) weitere für den Sanitätsstellenplan vorgesehene Laureatsdiplome, zusätzlich zu dem, das für die Zulassung zum öffentlichen Wettbewerb erforderlich ist: 0,50 Punkte für jedes Laureatsdiplom bis zu maximal 1 Punkt,
6) nicht bewertet wird die Fachausbildung, welche als besondere Voraussetzung für die Zulassung zum öffentlichen Wettbewerb geltend gemacht wurde,
7) zur Bewertung von Veröffentlichungen, wissenschaftlichen Arbeiten und Curricula mit der Ausbildung und dem beruflichen Werdegang werden die im Artikel 9 dieser Verordnung vorgesehenen Kriterien angewandt; im Rahmen des Curriculas ist die Eintragung in das gesamtstaatliche Verzeichnis der qualifizierten Experten mit 0,25 Punkten als Bestandteil der globalen Punktzahl zu bewerten.