(1) Es wird das Verzeichnis der in Südtirol gewählten und ernannten Personen eingerichtet.
(2) Es wird beim Präsidium der Landesregierung eingerichtet, welches das Verzeichnis führt und aktualisiert. Das Verzeichnis ist über das Internet zugänglich.
(3) Dieses Verzeichnis umfasst sämtliche Personen, die in Südtirol vom Landtag oder von der Landesregierung bzw. von Landesräten gewählt oder ernannt wurden. Gewählte bzw. ernannte Personen sind jene, die von den Körperschaften, die die Wahl bzw. die Ernennung vorgenommen haben, dazu bestimmt werden, in Gesellschaften mit Landesbeteiligung, Vertretungsgremien unterschiedlicher Art, Anstalten und Agenturen sowie Stiftungen Vertretungsaufgaben wahrzunehmen.