(1) Die Bildungswege „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ sind ein fächerübergreifender Lernbereich und orientieren sich an der Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 22. Mai 2018 zu Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen. Dieser Lernbereich hat stark orientierenden Charakter und soll den Schülerinnen und Schülern Einblicke und Entscheidungshilfen für ihre spätere persönliche und berufliche Entwicklung bieten.
(2) Die Landesregierung genehmigt Bestimmungen zu den Bildungswegen „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“. Diese Bildungswege können auch außerhalb der Provinz oder im Ausland sowohl innerhalb als auch außerhalb der Unterrichtszeit absolviert werden. Die Landesregierung genehmigt auch die Charta der Rechte und Pflichten der Schülerinnen und Schüler in diesen Bildungswegen.
(3) Die Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen verwaltet zur Förderung der Bildungswege „Übergreifende Kompetenzen und Orientierung“ ein für Unternehmen sowie für Schülerinnen und Schüler kostenloses Internetportal. 10)