(1) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Beteiligung des Landes an der Kapitalerhöhung der SEL AG mit Sitz in Bozen zu verfügen, um die Finanzierung des Ankaufs von teilweise oder ganz auf Landesgebiet befindlichen Anlagen zur Produktion und Verteilung von elektrischer Energie zu ermöglichen, auch durch den Erwerb von Kapitalanteilen an Gesellschaften, die im betreffenden Sektor tätig sind. Für die Kapitalerhöhung wird die mehrjährige Gesamtausgabe von maximal 220 Millionen Euro zu Lasten der Haushalte 2009–2018, somit 22 Millionen jährlich, bewilligt.