(1) Der Kindergarten trägt zur ganzheitlichen Bildung der Kinder bei, geht von ihren Bedürfnissen aus und fördert ihre affektive, kognitive, soziale, ethische und religiöse Entwicklung. Er fördert die Beziehungsfähigkeit jedes einzelnen Kindes, seine Eigenständigkeit, seine Kreativität und sein Lernvermögen und gewährleistet allen Kindern die ihnen entsprechenden Bildungsmöglichkeiten. Unter Berücksichtigung der primären Erziehungsverantwortung der Eltern trägt der Kindergarten zur Verwirklichung und Verbreitung einer Kindheitskultur in Harmonie mit dem örtlichen Umfeld bei. In Ausübung seiner Autonomie und in Erfüllung seines Bildungsauftrages sowie unter Beachtung der Lehrfreiheit des Personals setzt er die Ziele der Rahmenrichtlinien des Landes um und verwirklicht die Bildungskontinuität mit den Kindertageseinrichtungen für die frühe Kindheit sowie mit der Grundschule.
(2) Der Kindergartenbesuch stellt ein Recht jedes einzelnen Kindes dar. Zur Verwirklichung dieses Rechts werden das Bildungsangebot des Kindergartens und die Möglichkeit, ihn zu besuchen, für alle Kinder gewährleistet. Der Kindergartenbesuch ist freiwillig. Ein Kindergartenjahr ist verpflichtend und wirkt sich nicht auf die Schulpflicht sowie auf das Bildungsrecht und die Bildungspflicht aus, die von der staatlichen Regelung vorgesehen sind. Die Landesregierung definiert die entsprechenden Kriterien und Details, wobei vorgesehen wird, dass für das verpflichtende Jahr keine Gebühr als Beteiligung an den Führungskosten eingehoben wird. 22)
(3) Die Integration und Inklusion von Kindern mit Benachteiligung oder Beeinträchtigung ist eine wesentliche Zielsetzung des Kindergartens, zu deren Erreichung das gesamte Personal beiträgt, das dem einzelnen Kindergarten zugewiesen ist. Zu diesem Zweck gelten die Bestimmungen des Landesgesetzes vom 30. Juni 1983, Nr. 20, in geltender Fassung, auch für den Kindergarten.
(4) Der Kindergarten bemüht sich aktiv um den Dialog mit den Familien durch regelmäßige Treffen zum Austausch und zur Zusammenarbeit. Der Kindergarten sorgt für die Personalisierung und Individualisierung der Bildungstätigkeiten und führt, unter Einbindung der Familien, die Dokumentation des Bildungsprozesses und des individuellen Lernwegs der einzelnen Kinder.