(1) Zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Arbeit und Familie kann Ärztinnen und Ärzten für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten ein reduzierter Stundenplan in der Facharztausbildung gewährt werden. Die fehlenden Stunden müssen nachgeholt werden. 33)
(2) Während der Facharztausbildung mit reduziertem Stundenplan laut Absatz 1 werden die finanziellen Zuwendungen im Verhältnis gekürzt. 34)