(1) Zur Anerkennung von Ausbildungsabschnitten im Rahmen der Facharztausbildung und der Sonderausbildung in Allgemeinmedizin, welche beide ganz oder teilweise von der Autonomen Provinz Bozen finanziert wurden, kann die Landesregierung eine Fachkommission ernennen. Die Kommission bewertet die angereifte Erfahrung und befindet darüber, ob die Dienstpflicht beim Südtiroler Gesundheitsdienst erfüllt wurde oder die betreffende Person die Landesfinanzierung zurückzahlen muss. Die Landesregierung legt die diesbezüglichen Richtlinien fest. 6)