(1) Die Versammlung der Landesberufskammer der Skilehrer hat folgende Aufgaben:
(2) Die Versammlung der Landesberufskammer wird von Rechts wegen einmal im Jahr zur Genehmigung des Haushaltsvoranschlages einberufen.
(3) Der Vorstand der Landesberufskammer der Skilehrer hat folgende Aufgaben: