(1) Die Dienststelle bietet Beratung und Hilfestellung für Schüler, Eltern, Lehrer und Direktoren in den Bereichen:
(2) Der Dienst arbeitet sowohl mit den schulinternen Beratungsdiensten als auch mit den außerschulischen Diensten und im besonderen mit jenen der Sanitätseinheiten und der Berufsberatung und mit den Sozialassistenten und den Familienberatungsstellen sowie mit allfälligem im jeweiligen Gebiet wirkenden analogen Diensten zusammen.
(3) Der Dienst bietet ebenfalls die Mitarbeit in allfälligen an den einzelnen Schulen errichteten Arbeitsgruppen sowie bei der Planung der schulinternen Lehrerfortbildung an.