(1) Zugunsten der Genossenschaften laut Artikel 1 wird Fachberatung für die Erstellung von Machbarkeitsstudien und die verwaltungstechnische Begleitung in der Phase der Aufnahme der Tätigkeit und im Falle relevanter Betriebsreorganisationen erbracht. Dazu können Vereinbarungen mit den rechtlich anerkannten Genossenschaftsverbänden und anderen spezialisierten Einrichtungen getroffen werden, wobei die entsprechenden Kosten übernommen werden. Weiters können die Kosten für den zeitweiligen Einsatz von besonders qualifiziertem Personal zur Stärkung und Reorganisation der Genossenschaften übernommen werden. 7)