(1) Ab dem Schuljahr 2001/2002 wird das Nationalkonvikt "Damiano Chiesa" in eine Heim- und Bildungsstruktur des Landes umgewandelt und diese Struktur wird Schüler und Schülerinnen aufnehmen, die Mittelschulen, Oberschulen, Bildungskurse und Universitäten besuchen. Das Konvikt ist außerdem eine Struktur, welche die Autonomie der Schulen unterstützt und zur Veranstaltung von Fortbildungstätigkeiten für das Schulpersonal beiträgt.
(2) Für die Verwaltung des Landeskonviktes sorgt eine italienischsprachige, mit Dekret des Direktors/der Direktorin der Italienischen Bildungsdirektion ermittelte Schule, die zu diesem Zweck auch das Personalkontingent in Anspruch nimmt, das von der Landesregierung gemäß Artikel 15 des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, zugewiesen wird. 47) 48)