(1) Um zum Gemeindesekretär in der Provinz Bozen ernannt werden zu können, ist die volle Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache vorgeschrieben.
(2) Um zum Gemeindesekretär in den Gemeinden der Provinz Bozen, in denen ladinisch gesprochen wird, ernannt werden zu können, ist auch die Kenntnis des Ladinischen erforderlich.