In vigore al

RICERCA:

1975

  • Landesgesetz vom 23. Oktober 1975, Nr. 52 - Feststellung der Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache bei Abschlußprüfungen über die Befähigung zur Ausübung der medizinischen Hilfsberufe. Ermächtigung zur Ausübung der medizinischen Hilfsberufe mit ausländischem Studientitel