Kundgemacht im Ord. Beibl. zum G.Bl. vom 20. September 1975, Nr. 252; die deutsche Übersetzung wurde im Ord. Beibl. zum A.Bl. vom 11. März 1980, Nr. 13, veröffentlicht.
(1) In der Aufsicht und Kontrolle nach Artikel 54 Ziffer 5 des Dekretes des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, sind alle Kontrollmaßnahmen auf dem Sachgebiet der Lokalfinanzen inbegriffen.