(1) Die Regional- und Landesgesetze werden mit der nachstehenden Formel erlassen: "Region Trentino-Südtirol (bzw.: Provinz...)". "Der Regionalrat (bzw.: der Landtag) hat genehmigt und der Präsident des Regionalausschusses (bzw.: der Landeshauptmann) verkündet".
(2) Auf den Wortlaut des Gesetzes folgt die Formel: "Dieses Gesetz ist im "Amtsblatt" der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es als Regionalgesetz (bzw. Landesgesetz) zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen".
(3) Auf den Wortlaut der Regional- und Landesverordnungen folgt die Formel: "Dieses Dekret ist im "Amtsblatt" der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen".