(1) Den Sektionen des Staatsrates, die in den Berufungsverfahren über die Entscheidungen der Autonomen Sektion Bozen des regionalen Verwaltungsgerichtshofes nach Artikel 90 dieses Statutes zu befinden haben, gehört ein Rat an, der zur deutschen Sprachgruppe oder zur ladinischen Sprachgruppe der Provinz Bozen zählt. 94)