(1) Die Bestimmungen dieser Durchführungsverordnung treten am 1. Juli 2011 in Kraft.
(2) Zeitpunkt und Modalitäten des Beitrittes der einzelnen Bereiche zum einheitlichen System werden von der Landesregierung bestimmt.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.