(1) Alle Lehr- und Lernräume einschließlich Turnhalle, Mehrzwecksäle, Filmräume, Medienräume und Aula Magna müssen mit genügend Anschlüssen für multimediale Systeme ausgestattet sein. Für den Empfang der öffentlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme ist eine Antennenanlage vorzusehen. Sie soll auch klasseninternes Fernsehen ermöglichen.
(2) Für die Übertragung von Daten, Sprache und Video ist das Gebäude strukturiert zu verkabeln und mit genügend Anschlüssen zu versehen, welche für Informationsübertragungen verwendet werden können.
(3) Für die Verkabelung sind zwei getrennte Anlagen vorzusehen:
- eine Anlage für die Verwaltung, einschließlich Hausmeister- und Schulwartsdienst und Lehrerzimmer;
- eine zweite Anlage für den schulischen Bereich.
(4) Die Anlagen werden sternförmig dem aktuellen Stand der Technik entsprechend aufgebaut. Zentraler Punkt sind ein oder mehrere untereinander verbundene Verteilerschränke. Im Verteilerschrank sind die erforderlichen Steckverbindungen für den Aufbau des strukturierten Netzes vorzunehmen.
(5) Im Verteilerschrank muss auch der Platz für die aktiven Teile vorgesehen sein. Es muss den rechtlichen und technischen Sicherheitsbestimmungen für Datennetze Rechnung getragen werden.