Kundgemacht im Amtsblatt vom 7. April 2009, Nr. 15.
(1) Der Projektierung eines Kindergartens oder eines Schulgebäudes muss die Eintragung der notwendigen Fläche im Bauleitplan vorausgehen. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an die Lage des Schulgebäudes gemäß Artikel 3 sowie an die Größe der Grundstücksfläche gemäß Artikel 11 zu berücksichtigen.
(2) Außerdem sind auch die baulichen Entwicklungsmöglichkeiten zu untersuchen.