(1) Für die Rückgabe des Rückspülwassers der Filteranlagen für Beregnungswasser sind geeignete Systeme zur Infiltration in den Boden oder in die oberen Bodenschichten vorgesehen. Für Flächen, auf denen die Infiltration aufgrund deren hydrogeologischen Eigenschaften nicht möglich ist, wird vor der Einleitung in Oberflächenwasserkörper ein geeignetes Absetzbecken vorgesehen.
(2) Die Spülung und Entleerung der Entsander und Stauräume bis zu einem Nutzvolumen von 5.000 m³ für Wasserableitungen zur Beregnung und zur Erzeugung von technischem Schnee werden so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung der Wasserkörper auf ein Minimum verringert wird. Die Spülung und Entleerung wird langsam und stufenweise durchgeführt, sodass die Schwebstoffkonzentration im Wasserkörper unterhalb der Fassung 1 Vol.-% (= 10 ml/l) nicht überschreitet. Die Schwebstoffkonzentration wird mit dem Imhoff-Trichter gemessen, der auch zur Kalibrierung der Trübungsmessgeräte dient und dem Parameter „absetzbare Stoffe“ entspricht.
(3) Nach Entfernung der sich im Entsander und in den Stauräumen abgelagerten Feststoffe ist eine angemessene Nachspülung des Bachbetts mit natürlichem Abfluss vorgesehen, wobei die Spülschützen für einen ausreichenden Zeitraum für die Wiederherstellung der ursprünglichen Bedingungen des Bachbetts und die Schaffung günstiger Substratbedingungen für die Fischreproduktion offen bleiben.
(4) Die Wiederherstellung der Mindestrestwassermenge erfolgt stufenweise innerhalb eines Zeitraumes von mindestens einer Stunde, um das Fischsterben in trockenfallenden Flächen auf ein Minimum zu reduzieren. 16)