Kundgemacht im A.Bl. vom 27. Mai 2008, Nr. 22.
(1) Die Anträge werden innerhalb der in der Ausschreibung vorgesehenen Fristen beim Landesamt für Innovation, Forschung und Entwicklung per Hand oder per Einschreiben mit Rückschein eingereicht. Dabei ist ausschließlich der vom genannten Amt vorbereitete und auf der Internetseite der Autonomen Provinz Bozen abrufbare Vordruck zu verwenden. Die Anträge müssen mit einer Stempelmarke versehen sein und innerhalb der in der Ausschreibung laut Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b) vorgesehenen Fristen eingehen. Nicht vorschriftsgemäß eingereichte Anträge werden nicht angenommen und dem Adressaten zurückgeschickt.