Kundgemacht im Beibl. Nr. 1 zum A.Bl. vom 17. Oktober 2006, Nr. 42.
(1) Unbeschadet der EU-Bestimmungen regelt diese Verordnung den Einbau und den Betrieb ortsfester Geräte ohne Sammeltank für die Langsambetankung von Erdgasfahrzeugen im Hausbereich, in der Folge als Geräte bezeichnet.