(1) Der Wasserwärter bzw. die Wasserwärterin belegt einen Grundausbildungskurs. Der Unterricht umfasst die Themen Wasservorkommen, geschichtlicher Überblick, Wassergewinnung, Wassereigenschaften, Technologie der Werkstoffe, Werkstoffzerstörung, Wasseraufbereitung, Wasserspeicherung, maschinelle und elektrische Einrichtungen, Wasserverteilung, Werkzeuge und Geräte im Rohrleitungsbau, Rohrleitungen, Armaturen und Einbauten, Anschlussleitungen, Wasserzählung und -messung, Rohrnetzschäden und Wasserverluste, Schutzmassnahmen für elektrische Anlagen, Gesetze, Durchführungsverordnungen, Richtlinien, Vorschriften, Bauvorhaben, technische Verwaltung und Betriebsführung, personelle und kaufmännische Verwaltung, Sicherheitseinrichtungen, Behörden.