(1) Alle Einrichtungen des Versorgungssystems sind einmal jährlich auf Dichtheit zu prüfen. Dies gilt nicht nur für Quellfassungen, Sammelschächte, Speicher, Tiefbrunnenanlagen, sondern insbesondere für die Leitungssysteme. Dafür ist das gesamte Netz einmal jährlich einer Nachtmessung zwischen 2:00 4:00 Uhr zu unterziehen, damit die Verlustmenge festgestellt werden kann. Über ein Mehrjahresprogramm sind die Leitungssysteme auszutauschen. In den Netzen ist eine Erneuerungszahl von 2,50 anzustreben. Diese Zahl entspricht dem Austausch von 2,50% des Netzes pro Jahr.