Kundgemacht im A.Bl. vom 29. November 2005, Nr. 48.
(1) Diese Durchführungsverordnung tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.