Kundgemacht im A.Bl. vom 13. Mai 2003, Nr. 19.
Die Nichtzahlung der Prämie und allfälliger Zusatzprämien vonseiten des Unternehmens sowie sonstige Einwendungen, welche die Rechtsbeziehung zwischen der Gesellschaft und dem Unternehmen betreffen, dürfen gegenüber dem Land nicht erhoben werden