Kundgemacht im A.Bl. vom 30. Oktober 2001, Nr. 45.
(1) Die erste Rangordnung gemäß den Kriterien laut Artikel 1 wird ab 1. September 2001 erstellt.
(2) Für alle Sachverhalte, die in dieser Regelung nicht angeführt sind, werden die Bestimmungen der einschlägigen Gesetze im Bereich der Pflichtvermittlung angewandt.
Dieses Dekret ist im Amtsblatt der Region kundzumachen. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.