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a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 28. Dezember 1999, Nr. 711)
Durchführungsverordnung betreffend die Grundausbildung- und Fortbildungskurse für Betreuer von Gemeinde- und Privatarchiven sowie von anderen Archiven öffentlicher örtlicher Körperschaften

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1)

Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 8. Februar 2000, Nr. 6.

Art. 6 (Teilnahme)

(1) Die Teilnehmer der Kurse für die Grundausbildung müssen den theoretischen und praktischen Unterricht regelmäßig besuchen. Die Abwesenheiten dürfen ein Viertel des theoretischen und praktischen Unterrichts nicht überschreiten.