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a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 10. Dezember 1999, Nr. 671)
Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Schönheitspfleger und - Masseur, Fußpfleger, Sägewerker, Trockenreiniger, Pelznäher, Kürschner, Präparator, Stricker, Weber, Sticker, Näher, Bildhauer, Holzschnitzer, Fassmaler, Metzger, Kaminkehrer, Bäcker, Konditor, Grafiker, Fotosetzer, Druckformenhersteller, Reprolithografen, Siebdrucker, Buchbinder, Elektromechaniker, Elektriker, Heizungs- und Sanitärinstallateur, Karosseriebauer, KFZ-Mechaniker, Herrenfriseur, Damenfriseur, KFZ-Elektriker, Lagerverwalter, Lagerhalter, Bürofachkraft, Gemischtwarenverkäufer, Textilverkäufer, Lebensmittelverkäufer, Handel allgemein, Drogist, Servierfachkraft und Koch/Köchin

1)

Kundgemacht im Beibl. Nr. 2 zum A.Bl. vom 25. Jänner 2000.

Art. 1 (Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen)

(1) Die Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Schönheitspfleger und - Masseur, Fußpfleger, Sägewerker, Trockenreiniger, Pelznäher, Kürschner, Präparator, Stricker, Weber, Sticker, Näher, Bildhauer, Holzschnitzer, Fassmaler, Metzger, Kaminkehrer, Bäcker, Konditor, Grafiker, Fotosetzer, Druckformenhersteller, Reprolithografen, Siebdrucker, Buchbinder, Elektromechaniker, Elektriker, Heizungs- und Sanitärinstallateur, Karosseriebauer, KFZ-Mechaniker, Herrenfriseur, Damenfriseur, KFZ-Elektriker, Lagerverwalter, Lagerhalter, Bürofachkraft, Gemischtwarenverkäufer, Textilverkäufer, Lebensmittelverkäufer, Handel allgemein, Drogist, Servierfachkraft und Koch/Köchin, die diesem Dekret beiliegen und wesentlicher Bestandteil desselben sind, sind erlassen.

Art. 2 (Inkrafttreten)

(1) Das Inkrafttreten dieser Prüfungsprogramme ist mit der Sommersession 2000 des Schuljahres 1999/2000 festgelegt.

Dieses Dekret wird im Amtsblatt der Region Trentino-Südtirol veröffentlicht. Jeder, dem es obliegt, ist verpflichtet, es zu befolgen und für seine Befolgung zu sorgen.

Schönheitspfleger und -masseur

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Schönheitspfleger und -masseur besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden):

Die praktische Prüfung erfolgt durch verschiedene Arbeitsproben am geeigneten lebenden Modell, das vom Prüfling mitgebracht werden muß. Die anwesenden Modelle werden ausgelost. Das Verbrauchsmaterial und die Geräte werden auf Wunsch von der Schule zur Verfügung gestellt.

Auszuführende Arbeiten:....................................................................Höchstdauer

  • 1.  Ordnung und Handhabung der Geräte und des Verbrauchsmaterials .....10 Min.
  • 2.  Reinigen und Färben der Augenbrauen und Wimpern...........................20 Min.
  • 3.  Hautdiagnose und Anamnese.............................................................10 Min.
  • 4.  Komplette Gesichts- und Dekolletèbehandlung mit Tiefenreinigung,........75 Min.
    Entfernung von Hautunreinheiten, Regulieren der Augenbrauen,
    Damenbartentfernung
  • 5.  Tagesschminke mit Berücksichtigung der Morphiologie .......................20 Min.
  • 6.  Depilation bis zum Knie und inguinal oder Achselhöhle bei .....................30 Min.
    Verwendung verschiedener Wachsarten
  • 7.  Manikür mit Handmassage..................................................................30 Min.
  • 8.  Nagellack auftragen ........................................................................10 Min.
  • 9.  Körperbeurteilung..............................................................................10 Min.
  • 10.  Ganzkörpermassage (klassisch und gewebeentstauend)........................60 Min.
  • 11.  Teilbehandlung (z.B. Reflexzonenmassage, Brustbehandlung)................ 10 Min.

............................................................................................................285 Min.

Bewertungskriterien:

Für die Bewertung der bei der Gesellenprüfung ausgeführten Arbeiten werden folgende Kriterien angewandt:

  • -  Richtigkeit der Hautbeurteilung (Gesicht - Körper);
  • -  richtiges Handhaben und Anwenden der Instrumente, Apparate und Produkte;
  • -  richtiges Anwenden und Durchführen der einzelnen Massagearbeiten;
  • -  die verschiedenen Arbeitsproben sind innerhalb der vorgegebenen Zeit durchzuführen;
  • -  jede Arbeitsprobe wird bewertet.

Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Dermatologie, Ernährungslehre, Warenkunde/Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Anatomie, Fachzeichnen, Verkaufskunde.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Fußpfleger

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Fußpfleger besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer 3 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer 3 Stunden):

Die Prüfung umfaßt die Durchführung folgender Tätigkeiten am geeigneten lebenden Modell. Die anwesenden Modelle werden ausgelost.

Das Verbrauchsmaterial und die Geräte werden auf Wunsch von der Schule zur Verfügung gestellt.

Arbeitsgänge: ............................................................................Höchstdauer

  • 1)  Vorbereitung, Ordnung, Hygiene, Sauberkeit am Arbeitsplatz........10 Min.
    Handhabung der Geräte
  • 2)  Diagnose und Anamnese (Fußabdruck und Fußdeformität)...........15 Min.
  • 3)  Komplette Fußpflege, Entfernung von Hyperkeratosen am ...........60 Min.
    Fuß, Lackieren
  • 4)  Anbringen eines Okklusivverbandes und Druckschutzverbandes ...15 Min.
  • 5)  Spangentechnik........................................................................15 Min.
  • 6)  Massage an Fuß und Bein.......................................................... 10 Min.

...................................................................................................125 Min.

Bewertungskriterien:

Für die Bewertung der bei der praktischen Gesellenprüfung ausgeführten Arbeiten werden folgende Kriterien angewandt:

  • -  Richtigkeit der Diagnose;
  • -  Handhabung und Anwenden der Instrumente, Apparate und Produkte;
  • -  Sorgfalt der Arbeitsausführung;
  • -  die verschiedenen Arbeitsgänge sind innerhalb der vorgegebenen Zeit durchzuführen.

Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Dermatologie, Ernährungslehre, Werkstoffkunde/ Warenkunde, Arbeitskunde, Anatomie, Fachzeichnen, Verkaufskunde.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Sägewerker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Sägewerker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer 6 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Gesamtdauer 6 Stunden):

Der Kandidat hat zur praktischen Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen.

Bei der Prüfung werden Arbeitsproben und Demonstrationen in folgenden Bereichen durchgeführt:

  • a)  Rundholz klassifizieren und messen;
  • b)  Werkzeuge instandsetzen;
  • c)  Einschneiden der Stämme;
  • d)  Schnittholz klassifizieren und messen;
  • e)  Schnittholz stapeln.

Die Bewertung erfolgt mit Noten. Sie reichen von 4 bis 10, es können auch Zwischennoten gegeben werden.

Die praktische Prüfung gilt als bestanden, wenn das arithmetische Mittel aller Arbeiten positiv ist.

Weisen einzelne Arbeitsproben grobe, fachliche Fehler auf, hat die Prüfungskommission trotz positiver Teilnoten über eine negative Endbeurteilung zu befinden.

Die Endnote der praktischen Gesellenprüfung kann auch mit Kommastellen angegeben werden.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Werkstoffkunde, Arbeits- und Maschinenkunde, Fachzeichnen und Fachrechnen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Die Bewertung des Fachgespräches erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen. Die Zwischen- und Endnoten können auch Kommastellen aufweisen.

Die Endnote der Gesellenprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung der praktischen Prüfung und des Fachgespräches und kann auch Kommastellen aufweisen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Trockenreiniger

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Trockenreiniger besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer 3 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Gesamtdauer 3 Stunden):

Folgende Arbeitsproben und Demonstrationen muß der Kandidat ausführen:

  • -  Erkennen verschiedener Stoffe, deren Eigenschaften, Bindungen, Färbungen und Zusammensetzung der Fasern.
  • -  Annahme der Ware, grobe Warenschau und Etikettierung
  • -  Vorsortierung und Vorbehandlung (Vordetachur)
  • -  Reinigung unter Verwendung diverser Hilfsmittel
  • -  Nachdetachur ev. noch verbliebener Verfleckungen
  • -  Aufarbeiten: Sachgemäße Verwendung der erforderlichen Maschinen und Geräte: Dämpfen - Pressen - Handbügeln - Mangeln.

Bewertungskriterien:

Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf:

  • -  Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeitsweise;
  • -  fach- und sachgerechte Ausführung der Arbeiten;
  • -  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • -  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • -  Umweltschutz;
  • -  Gesamtbild - Endkontrolle.

Die Bewertung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeits- und Maschinenkunde. Mitzubringen sind der vollständige Schulordner der Abschlußklasse.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch wiederholen.

Pelznäher

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Pelznäher besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer 8 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Gesamtdauer 8 Stunden):

Folgende Arbeitsproben sind vom Kandidaten ausführen:

  • -  Nähen zweier geschnittener Felle zu ausgelassenen Streifen, sowie sämtlicher Pelzmaschinarbeiten
  • -  Ausarbeiten eines bereits abgeglichenen Kragens (mit Maschine einfassen, Watteline geben, umpocken und füttern)
  • -  Anfertigung eines abgeglichenen Vorderteils eines Pelzmantels (Bandeln - Pikieren - Steifleinen an der Vorderkante - Rever und umbiegen)

Bewertungskriterien:

Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf:

  • -  Genauigkeit und Sauberkeit der Arbeitsweise;
  • -  fach- und sachgerechte Ausführung der Arbeiten;
  • -  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • -  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • -  Gesamtbild.

Die Bewertung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeits- und Maschinenkunde. Mitzubringen ist der vollständige Schulordner der Abschlußklasse.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch wiederholen.

Kürschner

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Kürschner besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer: 16 Std.= 2 Tage à 8 Stunden);
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Gesamtdauer 16 Stunden - 2 Tage à 8 Stunden):

Folgende Arbeitsproben sind vom Kandidat ausführen:

  • a)  Aussortieren und genaue Materialberechnung eines kompletten Pelzmantels aus einem originalen (plombierten) Fellbund;
  • b)  Verarbeitung eines Rückenteils (aus unvorbereiteten Fellen), wobei mindestens 6 Felle verwendet werden. Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen: Bestechen, Strecken, Auszeichnen, Sortieren, Einschneiden oder Aufsetzen, Nähen, Zwecken, Abgleichen, Bandeln und Pikieren (bis höchst. Taille)
  • c)  Ein rundgearbeitetes Kollier mit Kopfverbindung und ausgearbeiteten Hinterpfoten und mit Schweif, wobei folgende Fertigkeiten nachzuweisen sind: Bestechen, Strecken, Auszeichnen, Nähen (Kopfverbindung mit französischer Zackennaht, Pfoten und Schweif mit Verzugsnaht), Zwecken, Streichen, Kämmen.

Der Kandidat kann sich rechtzeitig vor Ablegung der Prüfung mit der Kommission über Materialauswahl usw. besprechen.

Bewertungskriterien:

Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf:

  • -  Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
  • -  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • -  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • -  Gesamtbild.

Die Bewertung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeits- und Maschinenkunde und Unfallverhütung. Mitzubringen ist der vollständige Schulordner der Abschlußklasse.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch wiederholen.

Präparator

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Präparator besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Gesamtdauer 4 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Gesamtdauer 4 Stunden):

Folgende Arbeitsproben sind vom Kandidat ausführen:

  • -  Abbalgen, Entfleischen, Konservieren und Präparieren eines Tieres nach Wahl des Kandidaten (Podeste und ähnliches können mitgebracht werden)

Bewertungskriterien:

Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf:

  • -  Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
  • -  anatomisch richtige Herstellung,
  • -  fach- und sachgerechte Ausführung der Arbeiten;
  • -  handwerkliches Können,
  • -  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • -  Materialauswahl
  • -  Gesamtbild

Die Bewertung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeits- und Maschinenkunde.

Mitzubringen sind der vollständige Schulordner der Abschlußklasse, die Materialliste und die Vorkalkulation bis zum Verkaufspreis für das Gesellenstück.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch wiederholen.

Stricker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Stricker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer 8 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer 8 Stunden):

Bei der praktischen Prüfung müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:

  • -  Anfertigen einer Weste, mit oder ohne Ärmel, auf einer Strickmaschine der Teilung E-5;
  • -  Taschen;
  • -  Knopflöcher;
  • -  Muster nach freier Wahl;
  • -  V- oder runder Ausschnitt;
  • -  die Einfassungen an der Kante und dem Ärmelloch können von Hand oder maschinell ausgeführt werden;
  • -  die Einfassungen können nach Wahl gestrickt werden;
  • -  die Materialauswahl ist frei;
  • -  sämtliches Verbrauchsmaterial ist vom Kandidaten selbst mitzubringen.
  •   Bewertungskriterien:
  •   Bei der Beurteilung wird besonders Wert gelegt auf:
  • -  Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
  • -  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • -  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • -  Gesamtbild;
  • -  Maßgenauigkeit.

Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch wird zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Arbeitskunde, Werkstoffkunde, Fachrechnen und Unfallverhütung, Erkennen verschiedener Strickmuster (Musteranalyse).

Zum Fachgespräch sind der Schulordner der Abschlußklasse, die Materialliste und die Vorkalkulation des Prüfungsstückes bis zum Verkaufspreis mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Weber

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Weber besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer 6 Stunden):

Bei der praktischen Prüfung müssen folgende Arbeiten durchgeführt werden:

  • -  Eine Tischdecke mit Mindestmaß 90 cm x 90 cm oder ein Wandteppich 50 cm x 90 cm.
  • -  Der Kandidat muß mindestens 3 verschiedene Musterungen in verschiedenen Farben frei wählen.
  • -  Als Material kann Wolle, Baumwolle oder Leinen gewählt werden.
  • -  Sämtliches Verbrauchmaterial ist vom Kandidaten selbst mitzubringen.
  • -  Der Kandidat soll den Entwurf der drei verschiedenen Bindungspatronen mitbringen.

Bewertungskriterien:

Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf

  • -  Maßgenauigkeit;
  • -  Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
  • -  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • -  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • -  Gesamtbild.

Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischenoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch wird zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Arbeits- und Maschinenkunde, Werkstoffkunde, Fachrechnen und auch das Zeichnen einer Musterpatrone.

Zum Fachgespräch sind der Schulordner der Abschlußklasse, die Materialliste und die Vorkalkulation des Prüfungsstückes bis zum Verkaufspreis mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Sticker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Sticker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer 3 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer 3 Stunden):

Bei der praktischen Prüfung müssen folgende Arbeiten ausgeführt werden:

  • -  Besticken eines Bekleidungsteiles, z.B. das Vorderteil einer Jacke, einen Ärmel, ein Rückenteil, eine Tirolerschürze, eine Mütze usw., mit Hilfenahme von modernen Stickmaschinen.
  • -  Dem Kandidaten wird eine Diskette ausgehändigt, auf der sich drei Stickmotive nach freier Wahl befinden (ca. 10.000 bis 13.000 Stiche).
  • -  Farbe und Qualität des Stickgarnes müssen vom Kandidaten ausgewählt werden.
  • -  Der Ausgangspunkt muß festgelegt werden sowie sämtliche Fadenspannungen der selbst gewählten Stickgarne müssen angepaßt werden.
  • -  Die Maschine ist zu starten und nach Bedarf sind Fadenwechsel vorzunehmen.
  •   Bewertungskriterien:
  •   Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf:
  • -  saubere Ausführung;
  • -  Genauigkeit der Verarbeitung;
  • -  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • -  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • -  Farbzusammenstellung;
  • -  Auswahl der Garne;
  • -  Gesamtbild.

Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch wird zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Arbeits- und Maschinenkunde, Fachrechnen, Werkstoffkunde, Unfallverhütung.

Zum Fachgespräch sind der Schulordner der Abschlußklasse und verschiedene Garne mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Die Prüfung findet in einem Betrieb statt.

Näher

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Näher besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer 8 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer 8 Stunden):

Der Kandidat kann zwischen den vier Aufgabenbereichen frei wählen

  • -  Anfertigen einer Tischdecke: 150 cm x 150 cm und sechs Servietten 30 cm x 30 cm. Die Tischdecke und die Servietten sollen mit Spitzen und Borten (Einlegearbeiten) ausgeführt werden. Die Tischdecke und die Servietten müssen während der Prüfung zugeschnitten werden.
  • -  Anfertigen einer Kleiderschürze:
    • -  eingesetzter langer Ärmel mit Bund,
    • -  Reverskragen oder Stehkragen,
    • -  Knopfverschluß (Handknopflöcher),
    • -  Gürtelspange
    • -  Musterfleck mit Reißverschluß und Saumverarbeitung.
    •   Die Schürze soll zugeschnitten zur Prüfung mitgebracht werden.  
  • -  Lange Vorhänge für eine normale Fenstergröße:
    • -  mit Reihband,
    • -  hoher Saum,
    • -  aufwendiger Einsatz oder Aufsetzarbeiten (mit Spitzen oder Borten).
    •   Maße und Stoff können frei gewählt werden.  
    •   Die Vorhänge sollen während der Prüfung zugeschnitten werden.  
    •   Die Maße sollen mitgebracht werden.  
  • -  Bettgarnitur komplett: Kopfkissen, Bettbezug, Ober- und Unterleintuch, Bettuch;
    •   das Kissen soll mit einem Spitzeneinsatz versehen werden.  
    •   Die Bettgarnitur soll während der Prüfung in gängigen Maßen zugeschnitten werden.  

Mitzubringen ist das Zubehör und genügend Stoff für die Prüfungsarbeit und eventuelle Teilarbeiten. Nur die Schürze darf zugeschnitten zur Prüfung mitgebracht werden.

Bewertungskriterien:

Bei der Bewertung wird besonders Wert gelegt auf

  • -  Genauigkeit und Sauberkeit der Verarbeitung;
  • -  Handhabung der Werkzeuge und Maschinen;
  • -  Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen;
  • -  Farbzusammenstellung;
  • -  Materialauswahl;
  • -  Gesamtbild.

Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch wird zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Arbeits- und Maschinenkunde, Fachrechnen, Werkstoffkunde, Unfallverhütung.

Zum Fachgespräch sind der Schulordner der Abschlußklasse, die Materialliste und die Vorkalkulation des Prüfungsstückes mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Bildhauer

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Bildhauer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 32 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 32 Stunden):

Die ganze praktische Prüfung muß in der Schule abgelegt werden.

  • A)  Freihandzeichnen: Naturgetreues Nachzeichnen eines Portrait nach Gipsmodell und lebendes Modell, nachzeichnen von Körperteilen (Hände, Füße, anatomische Detaile usw.), Stilleben, Pflanzen, Ornamente, Tiere, Faltenwurf und Perspektive nachzeichnen
  • B)  Fachzeichnen: Entwerfen einer profanen und religiösen Figur in den verschiedenen Stilarten (romanisch, gotisch, Renaissance usw.). Plastische und Reliefgestaltung mehrerer Figuren für profane und religiöse Bauten.
  • C)  Modellieren: Anfertigung von Ton im Maßstab 1:2 was im Fachzeichnen entworfen worden ist.
  • D)  Schnitzen: Ausarbeitung in Holz des gezeichneten und modellierten Themas; Mindestmaß 60 cm.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Anatomie, Fachkunde und Kunstgeschichte.

Anatomie

  • -  Proportionen des menschlichen Körpers
  • -  Einteilung des menschlichen Körpers in 1/8 und 1/10
  • -  Das Skelett
  • -  Der Muskel

Fachkunde

  • A)  Chemische Grundlagen
    Atome, Grundstoffe und ihre Verbindungen; Anorganische-organische Kohlenstoffverbindungen, Säuren, Laugen, Salze, Luft, Wasser usw.
  • B)  Werkstoff Holz
    Aufbau und Wachstum des Holzes; Teile des Baumes, Eigenschaften des Holzes, Holzschädlinge, Nadelhölzer, Laubhölzer, Holztrocknung, Holzlagerung, Holzschutz, Klebstoffe und Klebstoffverarbeitung, Furniere, Schleifmittel, Oberflächenbehandlung, Beizmittel
  • C)  Werkzeug, Geräte, Maschinen
    Maschinen (Hobelbank, Bandsäge, Hobelmaschine usw.); Werkzeug (Stemmeisen, Bohrer, Feilen usw.)
    Arbeitsschutz
  • D)  Holzverbindungen, Leime, Fugen
    Überfalzte Fuge, Gefederte, Gespundete, Überschobene usw.; Leimen von Brettern; Eckverbindungen

Kunstgeschichte

  • -  Die griechische, etruskische, römische, byzantinische, karolingische, altchristliche, romanische, gotische Kunst, Kunst der Renaissance, des Barockes und des Rokokos.
  • -  Die Kunst im 19. Jahrhundert, die Kunst in Südtirol, die Geschichte der Talkirchen und Künstler in Gröden.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Holzschnitzer

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Holzschnitzer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 24 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden):

Die ganze praktische Prüfung muß in der Schule abgelegt werden.

  • A)  Freihandzeichnen: Naturgetreues nachzeichnen eines Portrait nach Gipsmodell und lebendes Modell, nachzeichnen von Körperteilen (Hände, Füße, anatomische Detaile usw.), Stilleben, Pflanzen, Ornamente, Tiere, Faltenwurf und Perspektive nachzeichnen; Proportionen des menschlichen Körpers und der Tiere
  • B)  Modellieren: Naturgetreues Modellieren in Ton, von Teilen des menschlichen Körpers sowie vonTieren und Ornamenten und in den richtigen Proportionen.
  • D)  Schnitzen: Schnitzen einer Figur von Grund aus nach einer plastischen Vorlage 40 cm oder eine vorgefräste Figur nachschnitzen 50 cm Mindestmaß und ein Detail Hand-Fuß von Grund aus schnitzen

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Anatomie, Fachkunde und Kunstgeschichte.

Anatomie

  • -  roportionen des menschlichen Körpers
  • -  Einteilung des menschlichen Körpers in 1/8 und 1/10
  • -  Das Skelett
  • -  Der Muskel

Fachkunde

  • A)  Chemische Grundlagen;
    Atome, Grundstoffe und ihre Verbindungen; Anorganische-organische Kohlenstoffverbindungen, Säuren, Laugen, Salze, Luft, Wasser usw.
  • B)  Werkstoff Holz
    Aufbau und Wachstum des Holzes; Teile des Baumes, Eigenschaften des Holzes, Holzschädlinge, Nadelhölzer, Laubhölzer, Holztrocknung, Holzlagerung, Holzschutz, Klebstoffe und Klebstoffverarbeitung, Furniere, Schleifmittel, Oberflächenbehandlung, Beizmittel
  • C)  Werkzeug, Geräte, Maschinen
    Maschinen (Hobelbank, Bandsäge, Hobelmaschine usw.); Werkzeug (Stemmeisen, Bohrer, Feilen usw.)
    Arbeitsschutz
  • D)  Holzverbindungen, Leime, Fugen
    Überfalzte Fuge, Gefederte, Gespundete, Überschobene usw.; Leimen von Brettern
    Eckverbindungen

Kunstgeschichte

  • -  Die griechische, etruskische, römische, byzantinische, karolingische, altchristliche, romanische, gotische Kunst, Kunst der Renaissance, des Barockes und des Rokokos.
  • -  Die Kunst im 19. Jahrhundert, die Kunst in Südtirol, die Geschichte der Talkirchen und Künstler in Gröden.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Fassmaler

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Fassmaler besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 26 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 26 Stunden):

Die ganze praktische Prüfung muß in der Schule abgelegt werden.

  • -  Eine Figur (60 cm Höhe) lasieren oder fassen oder antikisieren mit Dekoration
  • -  Ausführung einer Vergoldung auf Holz
  • -  Stilleben (Aquarell, Tempera oder Ölfarbe)
  • -  Dekoration auf Papier oder Holzplatte mit Pinsel
  • -  Freihandzeichnen (Portrait)

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus, und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachkunde und Kunstgeschichte.

Fachkunde

- Farbenlehre

- Pigmente und Farbstoffe

- Emulsionen

- Binde- und Lösemittel

- Pinsel

- Grundieren, Fassen, Präparieren, Lasieren, Beizen, Aquarellieren

- Glanzvergoldung, Ölvergoldung (Echt und Metall) für Innen und Außen

Kunstgeschichte

  • -  Die griechische, etruskische, römische, byzantinische, karolingische, altchristliche, romanischen, gotische Kunst, Kunst der Renaissance, des Barockes und des Rokokos.
  • -  Die Kunst im 19. Jahrhundert, die Kunst in Südtirol, die Geschichte der Talkirchen und Künstler in Gröden.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Metzger

Die Gesellenprüfung für Metzger besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 7 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 7 Stunden):

Herzustellende Produkte:

  • -  eine vorgegebene Sorte Brühwürste (Kaliber höchstens 46);
  • -  eine Sorte grober Bratwürste nach Wahl;
  • -  fünf küchenfertige Fleischgerichte, vier von der Kommission vorgeschrieben und eines mit Hackfleisch nach freier Wahl;
  • -  ein Wurstsalat nach freier Wahl;
  • -  Füllen von zwei Aufschnittdärmen mit Übungsmasse.

Zur Verfügung stehende Zeit für die Herstellung dieser Produkte

  • -  2,5 Stunden Zeit für Vorbereitungsarbeiten,
  • -  4 Stunden für die Ausführung der Arbeiten,
  • -  eine halbe Stunde für die Präsentation aller hergestellten Produkte,
  • -  10 Minuten für eine Deklaration.

Zudem wird als Arbeitsprobe (für maximal eine Stunde) das Auslösen und Zerlegen von Fleischteilen verlangt.

Die Mitglieder der Prüfungskommission achten anhand eines detaillierten Bewertungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Termine, auf die Arbeitsweise sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten, auf die Hygiene, auf die fachlich korrekte Zubereitung, auf den respektvollen und wirtschaftlichen Umgang mit Nahrungsmitteln und auf die saubere und appetitliche Präsentation.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Mit jedem Kandidaten wird ca. 15-20 Minuten lang in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über Inhalte aus der praxisorientierten Fachkunde ein Gespräch geführt. Es wird Bezug genommen zur praktischen Prüfung. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen und die Fachkenntisse hat, die ihn als Gesellen befähigen, neben sich einen Lehrling auszubilden.

Kaminkehrer

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Kaminkehrer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 12 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 12 Stunden):

Die Prüfungskommission achtet aufgrund eines Beobachtungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweisen, auf sauberes Arbeiten, auf die Einhaltung der fachlich vorgegebenen Arbeitsschritte, sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten und auf die fachgerechte Anwendung der Geräte und Maschinen.

Prüfungsaufgabe: Dauer: 12 Stunden

A)

  • -  Reinigung der von der Kommission vorgegebenen Feuerstätten und Kamine
  • -  Orientierung am und im Kehrobjekt
  • -  Erstellen der Dachdraufschauskizze mit Legende
  • -  Erstellen des Mängelberichtes
  • -  Erstellen der Rechnung mit allen Gesetzlichen Bestandteilen
  • -  Kundengespräch

B)

  • -  Fachgerechte Anwendung des Meßgerätes
  • -  Rauchgasmessung bei Ölfeuerstätten und bei A-B und C Gasgeräten
  • -  Errechnen des feuertechnischen Wirkungsgrades mittels Formel
  • -  Ausfüllen des Messprotokolles
  • -  Tankkontrolle
  • -  Kenntnisse über die gesetzlichen Bestimmungen der Messung
  • -  Kundenberatung

Die detaillierte Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt, wobei der aktuelle technische Stand berücksichtigt wird.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen wer den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachtheoretische und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird auf die Arbeiten der praktischen Prüfung Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild) hat. Weiters muß er die gesetzlichen Bestimmungen (Kehrordnung, Tarifberechnung, Messung u.s.w.) kennen wie sie in den Staats-, Regional- und Landesgesetzen vorgesehen sind. Die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, wird bewertet.

Bäcker

Die Gesellenprüfung für Bäcker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden):

Herzustellende Produkte:

  • -  3000 g Weizenteig sind aufzuarbeiten zu:
    • -  2 Weggen à 500 g
    • -  10 handgewirkten Kaisersemmeln
    • -  10 Schrippen
    • -  10 gedrückten Brötchen;
  • -  3000 g Hefesüßteig/Zopfteig sind aufzuarbeiten zu 6-Strang-Zöpfen und Gebildebroten (nach freier Wahl, z.B. Roß, Henne);
  • -  Herstellung von Feinbackwaren: Plunderteig oder Blätterteig oder Faschingskrapfen (das Los entscheidet);
  • -  Als Teamarbeit werden von den Kandidaten folgende Teige aufgearbeitet:
    • -  Vorschlagbrote
    • -  Roggenfrischbrot
    • -  Hörnchen/Gipfel
    • -  Laugenbrezeln
    • -  Salzstangen

Je zwei Schüler arbeiten einen dieser Teige auf (mischen, Gare überwachen und abbacken); die Zweierteams werden durch Los ermittelt.

Zur Verfügung stehende Zeit: 6 Stunden (Präsentation inbegriffen)

Die Mitglieder der Prüfungskommission achten anhand eines detaillierten Bewertungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweise sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten, auf die Hygiene, auf die fachlich korrekte Zubereitung, auf den respektvollen und wirtschaftlichen Umgang mit Nahrungsmitteln sowie auf das Aussehen und die Präsentation der angefertigten Backwaren.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Mit jedem Kandidaten wird ca. 15-20 Minuten lang in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über Inhalte aus der praxisorientierten Fachkunde (Nahrungsmittelkunde, Rohstoffkunde, Arbeitskunde, Geräte- und Maschinenkunde) ein Gespräch geführt. Es wird Bezug genommen zur praktischen Prüfung. Der Schüler muß sich zu seinen Gebäcken sebstkritisch äußern. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen und die Fachkenntisse hat, die ihn als Gesellen befähigen, neben sich einen Lehrling auszubilden. Unter anderem wird auch das Erkennen von Rohstoffproben getestet.

Konditor

Die Gesellenprüfung für Konditor besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden):

Herzustellende Produkte:

  • -  Gesellenstück: eine runde Torte zu einem Thema nach freier Wahl des Kandidaten; die Torte muß mit Marzipan eingedeckt ganz mit Fondant glasiert sein; die Schrift und die Garnierung müssen direkt auf der Torte angebracht werden; wird ein Schriftband angebracht, so darf es erst auf der Torte beschrieben werden; die Fachzeichnung im Maßstab 1: 1 (Drauf- und Seitenansicht sowie Querschnitt) muß der Kommission vorher vorgelegt werden; diese entscheidet, ob alle verlangten Merkmale und Mindestschwierigkeitsgrade enthalten sind.
  • -  Weitere Arbeitsproben: eine Ladenanschnittorte, Massen, Teige, Tetit-Fours, Marzipanfiguren und Pralinen; die Themen werden durch Los entschieden.

Zur Verfügung stehende Zeit für die Herstellung dieser Produkte: 8 Stunden (Präsentation inbegriffen)

Die Mitglieder der Prüfungskommission achten anhand eines detaillierten Bewertungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweise, auf die Hygiene, auf die fachlich korrekte Zubereitung, auf den respektvollen und wirtschaftlichen Umgang mit Nahrungsmitteln, auf die saubere und appetitliche Präsentation sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Mit jedem Kandidaten wird ca. 15-20 Minuten lang in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über Inhalte aus der praxisorientierten Fachkunde ein Gespräch geführt. Es wird Bezug genommen zur praktischen Prüfung. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen und die Fachkenntisse hat, die ihn als Gesellen befähigen, neben sich einen Lehrling auszubilden.

Grafiker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Grafiker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden):

Die Prüfungskommission achtet aufgrund eines Beobachtungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweisen, auf sauberes Arbeiten, auf die Einhaltung der fachlich vorgegebenen Arbeitsschritte, sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten und auf die fachgerechte Anwendung der Geräte und Maschinen.

Prüfungsaufgabe: Dauer: 16 Stunden

  • -  Entwurf und Reinzeichnung eines Zeichens oder Schriftzuges für eine Firma/Gesellschaft/Körperschaft/Produkt (Reinzeichnung am MAC nach genauer Skizze oder mit Rapidograf)
  • -  Entwurf des Briefblattes, Zweitblattes, Visitenkarten, Mappe (farbig)
  • -  Entwurf eines Plakates für eine Körperschaft/Gesellschaft zu einem vorgegebenem Thema, Motto oder Produkt.
  • -  Nach genauer Skizze Ausarbeitung am MAC oder mit den grafischen Hilfsmitteln

Die detaillierte Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt, wobei der aktuelle technische Stand berücksichtigt wird.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen wer den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden hat. Mit jedem Kandidat wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachtheoretische und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird auf die Arbeiten der praktischen Prüfung Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild) hat und gleichzeitig das Zusammenwirken der aktuellen Techniken und der verschiedenen Bereiche erfaßt; weiters soll er auch Kenntnisse (Zusammenhänge) der anderen Berufe des grafischen Gewerbes besitzen (Fachkunde allgemein). Die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, wird bewertet.

Fotosetzer

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Fotosetzer besteht aus zweiTeilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 12 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 12 Stunden):

Die Prüfungskommission achtet aufgrund eines Beobachtungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweisen, auf sauberes Arbeiten, auf die Einhaltung der fachlich vorgegebenen Arbeitsschritte, sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten und auf die fachgerechte Anwendung der Geräte und Maschinen.

Prüfungsaufgabe: Dauer: 12 Stunden

  • -  Gestalterische Aufgaben
  • -  Geschäftsdrucksachen erstellen
  • -  Zeitschriften und Werksatz
  • -  Ausgabemedien nutzen
  • -  Datenaustausch
  • -  Einbindung neuer Technologien
  • -  Technische Arbeitsvorbereitung

Die detaillierte Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt, wobei der aktuelle technische Stand berücksichtigt wird.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen wer den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden hat. Mit jedem Kandidat wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachtheoretische und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird auf die Arbeiten der praktischen Prüfung Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild) hat und gleichzeitig das Zusammenwirken der aktuellen Techniken und der verschiedenen Bereiche erfaßt; weiters soll er auch Kenntnisse (Zusammenhänge) der anderen Berufe des grafischen Gewerbes besitzen (Fachkunde allgemein). Die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, wird bewertet.

Druckformenhersteller

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Druckformenhersteller besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden):

Die Prüfungskommission achtet aufgrund eines Beobachtungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweisen, auf sauberes Arbeiten, auf die Einhaltung der fachlich vorgegebenen Arbeitsschritte, sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten und auf die fachgerechte Anwendung der Geräte und Maschinen.

Prüfungsaufgabe: Dauer: 8 Stunden

  • -  Nutzenberechung
  • -  Anfertigung von Falzmustern
  • -  Einteilungen zeichnen
  • -  Papierberechnungen
  • -  manuelles oder elektronisches Composing
  • -  Bogenmontage (manuell oder digital)
  • -  Plattenkopie und Entwicklung
  • -  Probedruck

Die detaillierte Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt, wobei der aktuelle technische Stand berücksichtigt wird.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen wer den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden hat. Mit jedem Kandidat wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachtheoretische und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird auf die Arbeiten der praktischen Prüfung Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild) hat und gleichzeitig das Zusammenwirken der aktuellen Techniken und der verschiedenen Bereiche erfaßt; weiters soll er auch Kenntnisse (Zusammenhänge) der anderen Berufe des grafischen Gewerbes besitzen (Fachkunde allgemein). Die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, wird bewertet.

Reprolithografen

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Reprolithografen besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden):

Die Prüfungskommission achtet aufgrund eines Beobachtungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweisen, auf sauberes Arbeiten, auf die Einhaltung der fachlich vorgegebenen Arbeitsschritte, sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten und auf die fachgerechte Anwendung der Geräte und Maschinen.

Prüfungsaufgabe: Dauer: 8 Stunden

  • -  Scannen von verschiedenen Vorlagen
  • -  Farbanalyse
  • -  Elektronische Farbkorrektur und Bildbearbeitung
  • -  manuelles oder elektronisches Composing
  • -  digitaler oder analoger Proofdruck

Die detaillierte Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt, wobei der aktuelle technische Stand berücksichtigt wird.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen wer den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden hat. Mit jedem Kandidat wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachtheoretische und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird auf die Arbeiten der praktischen Prüfung Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild) hat und gleichzeitig das Zusammenwirken der aktuellen Techniken und der verschiedenen Bereiche erfaßt; weiters soll er auch Kenntnisse (Zusammenhänge) der anderen Berufe des grafischen Gewerbes besitzen (Fachkunde allgemein). Die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, wird bewertet.

Siebdrucker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Siebdrucker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden):

Die Prüfungskommission achtet aufgrund eines Beobachtungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweisen, auf sauberes Arbeiten, auf die Einhaltung der fachlich vorgegebenen Arbeitsschritte, sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten und auf die fachgerechte Anwendung der Geräte und Maschinen.

Prüfungsaufgabe: Dauer: 2 x 8 Stunden

A)

  • -  Skizzen und Entwurf für ein vorgegebenes Werbeschild oder Werbetransparent oder Firmenschild, oder Fahrzeugbeschriftung oder Aufkleben.
  • -  Ausführung im vorgegebenen Maßstab, farbig am Computer bzw. manuell
  • -  Herstellen einer gedruckten oder gezeichneten Druckvorlage

B)

  • -  Farbtrennung einer mehrfarbigen Vorlage
  • -  Schablonenherstellung
  • -  Druckformkopie (Sieb)
  • -  Farbmischung laut Mustervorlage
  • -  Drucken nach Vorlage und Menge
  • -  Entschichtung, Reinigung

Die detaillierte Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt, wobei der aktuelle technische Stand berücksichtigt wird.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen wer den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden hat. Mit jedem Kandidat wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachtheoretische und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird auf die Arbeiten der praktischen Prüfung Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild) hat und gleichzeitig das Zusammenwirken der aktuellen Techniken und der verschiedenen Bereiche erfaßt; weiters soll er auch Kenntnisse (Zusammenhänge) der anderen Berufe des grafischen Gewerbes besitzen (Fachkunde allgemein). Die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, wird bewertet.

Buchbinder

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Buchbinder besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden):

Die Prüfungskommission achtet aufgrund eines Beobachtungsbogens auf den gesamten Ablauf der vorgeschriebenen Arbeiten und Arbeitsproben, auf die Einhaltung der vorgegebenen Arbeitszeit, auf die Arbeitsweisen, auf sauberes Arbeiten, auf die Einhaltung der fachlich vorgegebenen Arbeitsschritte, sowie auf die Handfertigkeiten und die allgemeinen Grundfertigkeiten und auf die fachgerechte Anwendung der Geräte und Maschinen.

Prüfungsaufgabe: Dauer: 16 Stunden

  • -  Verarbeitung von verschiedenen Materialien
  • -  Anwendung verschiedener Arbeitstechniken (Ausführung)
  • -  Arbeiten mit den verschiedenen Geräten und Hilfsmitteln
  • -  Einrichten und Überwachen des Maschinenparks in der Druckverarbeitung

Die detaillierte Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt, wobei der aktuelle technische Stand berücksichtigt wird.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen wer den praktischen Teil der Gesellenprüfung bestanden hat. Mit jedem Kandidat wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachtheoretische und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird auf die Arbeiten der praktischen Prüfung Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild) hat und gleichzeitig das Zusammenwirken der aktuellen Techniken und der verschiedenen Bereiche erfaßt; weiters soll er auch Kenntnisse (Zusammenhänge) der anderen Berufe des grafischen Gewerbes besitzen (Fachkunde allgemein). Die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, wird bewertet.

Elektromechaniker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Elektromechaniker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden),
  • b)  dem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden):

Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Ausführung von zwei Arbeitsaufgaben, welche jeweils in der vorgegebenen Arbeitszeit abgeschlossen sein müssen. Die Arbeitsaufgaben, die maximal zulässige Zeit sowie die maximal zu vergebende Punktezahl pro Arbeitsaufgabe sind wie folgt festgelegt:

1. Aufgabe: Zeit 4 - max. 5 Stunden

Herstellung einer Ständerwicklung eines Drehstrommotors, der im Wesentlichen folgende Punkte aufweisen soll:

  • -  Typenschild nach Norm
  • -  Leistung ab 1 kW ab 24 Nuten
  • -  Dahlanderwicklung oder spannungsumschaltbar
  • -  Arbeitsumfang min. 4 - max. 5 Stunden

Spulen und Isolationen sind vorbereitet mitzubringen.

Im Arbeitsumfang enthalten sind die erforderlichen Prüfungen und Messungen am Motor.

Der Prüfungskandidat muß folgendes mitbringen:

  • -  das für seine Arbeit notwendige Material, Werkzeug sowie Berufsbekleidung
  • -  einen Satz normgerechter Pläne (Wicklungsschema) für die Prüfungskommission; die Pläne (in einer Mappe mit genormten Schriftkopf) beinhalten:
    • -  jeweils alle technischen Details/Dimensionierungen
    • -  Beschreibung der gewählten Schutzmaßnahme und Schutzart
    • -  Beschreibung zur Inbetriebnahme und Wartung

Hinweis: Bei Unklarheiten kann um eine Aussprache über die Direktion angesucht werden.

Die Arbeit wird bewertet, wenn der Motor funktioniert, den gültigen Sicherheitsbestimmungen entspricht, und marktfähig ist, d.h. mit geringfügigen Abweichungen einem Kunden verkauft werden kann.

Der Prüfungskandidat wird während der Prüfung über den Zweck, Funktionsweise, Einsatz und Arbeitsweise befragt.

Zeit: max. 5 Stunden

Punkte: 60

................................................Punkteschlüssel:

Technische Dokumentation: .........................15

Arbeitsumfang:..............................................5

Arbeitsausführung .......................................25

Prüfen und Messen .......................................5

Funktionstüchtigkeit ....................................10

2. Aufgabe: Zeit 2 - 3 Stunden

Der Prüfungskandidat muß folgendes mitbringen:

  • -  Einen selbstgezeichneten Stromlaufplan einer Schützschaltung zur Steuerung eines Motors nach freier Wahl (mindestens 2 Schütze) in aufgelöster Darstellung (Schalt- und Steuerstromkreis) mit Geräteliste.

Die Aufgabe wird von der Prüfungskommission aus folgenden Übungsbereichen gewählt: Verdrahtungsarbeit, Steckübungen, Meßübungen, Zeichenübungen

Die Übungsbereiche können folgende Themen beinhalten: Schützsteuerungen (Drehrichtungsänderung, Drehzahländerung, Verriegelungsschaltungen, Stern - Dreieck - Schützschaltung), Ermittlung des Leistungsdreieckes an einem Motor, Strommessung, Spannungsmessung, Widerstandsbestimmung, Leistungsbestimmung, Überprüfung der Schutzmaßnahmen, Zeichnung einer Schaltung.

Mitzubringende Hilfsmittel: Tabellenbuch/Technisches Handbuch, Rechner, Zeichenmaterial ev. auch BS-Ordner.

Zeit: max. 3 Stunden

Punkte: 40

.................................................Punkteschlüssel:

Zeichnungen: ...........................................10

Arbeitsumfang: ..........................................5

Arbeitsausführung: ...................................15

Funktionstüchtigkeit: ................................10

Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 78 Punkte = Note 7,8)

Notenschlüssel

0 - 40 Punkte = Note 4

41 - 50 Punkte = Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte = Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte = Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte = Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte = Note 8,1 - 9

91 - 100 Punkte = Note 9,1 - 10

N.B. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat 56 Punkte erreicht.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Fachkunde, Meßkunde, Installationskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken- oder firmenbezogenen Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

  • -  Zum Fachgespräch ist als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Elektriker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Elektriker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 8 Stunden):

Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Ausführung von zwei Arbeitsaufgaben, welche jeweils in der vorgegebenen Arbeitszeit abgeschlossen sein müssen. Die Arbeitsaufgaben, die maximal zulässige Zeit sowie die maximal zu vergebende Punktezahl pro Arbeitsaufgabe sind wie folgt festgelegt:

1. Arbeitsaufgabe:
Verdrahtung einer von der Prüfungskommission zugelassenen marktfähigen Schalttafel nach freier Wahl,die im wesentlichen folgende Punkte aufweisen soll:

  • -  Arbeitsumfang min. 5 - max. 6 Stunden; der mechanische Aufbau kann vorbereitet sein, während die gesamte Verdrahtung und Prüfung innerhalb der Prüfungszeit durchzuführen ist.
  • -  Schaltstromkreis, Steuerstromkreis, Meßeinrichtung, Signaleinrichtung (je nach Aufgabe)
  • -  Typenschild nach Norm

Der Prüfungskandidat muß folgendes mitbringen:

  • -  das für seine Arbeit notwendige Material, Werkzeug sowie Berufsbekleidung
  • -  die zur Vorführung/Inbetriebnahme notwendigen Simulationsgeräte
  • -  eine ca. 5m lange Anschlußleitung mit CEE-Stecker für 230/400 V max. 16 A
  • -  einen Satz normgerechter Pläne für die Prüfungskommission die Pläne (in einer Mappe mit genormten Schriftkopf) beinhalten:
    • -  jeweils alle technischen Details/Dimensionierungen
    • -  Bericht über die Verwendung/Einsatz
    • -  Beschreibung der gewählten Schutzmaßnahme
    • -  Beschreibung zur Inbetriebnahme und Wartung

Der Kandidat kann sich nach folgenden Beispielen richten:

Motor- und Maschinensteuerungen, Prüftafel, Stromkreisverteilung, Es ist möglich neue technische Errungenschaften einzusetzen (Die Aufgabe sollte eigene Ideen beinhalten).

Hinweis: Bei Unklarheiten kann um eine Aussprache über die Direktion angesucht werden.

Die Arbeit wird bewertet, wenn die Anlage in wesentlichen Teilen funktioniert, den gültigen Sicherheitsbestimmungen entspricht, und marktfähig ist, d.h. mit geringfügigen Abweichungen einem Kunden verkauft werden kann.

Der Prüfungskandidat wird während der Prüfung über den Zweck, Funktionsweise und Einsatz der Schalttafel befragt.

Zeit: max. 6 Stunden

Punkte: 75

.........................................Punkteschlüssel:

Technische Dokumentation:....................20

Arbeitsumfang: .......................................5

Mechanischer Aufbau: ............................ 5

Arbeitsausführung: ................................20

Angewandte Schutzmaßnahmen: ............10

Funktions- und Einsatzfähigkeit: ............15

2. Arbeitsaufgabe:

Die Aufgabe wird von der Prüfungskommission aus folgenden Übungsbereichen gewählt: Steckübungen, Meßübungen, Zeichenübungen.

Die Übungsbereiche können folgende Themen beinhalten: Schützsteuerungen (Drehrichtungsänderung, Drehzahländerung, Verriegelungsschaltungen, Stern - Dreieck - Schützschaltung), Installationsschaltungen, Strommessungen,Leistungsbestimmung, Spannungsmessung, Widerstandsbestimmung, Überprüfung der Schutzmaßnahmen, Zeichnung einer Schaltung.

Mitzubringende Hilfsmittel: Tabellenbuch/Technisches Handbuch, Rechner, Zeichenmaterial ev. auch BS - Ordner.

Zeit: max. 2 Stunden

Punte: 25

Punkteschlüssel:

Der Punkteschlüssel wird von der jeweiligen Kommission je nach Auswahl der Arbeiten bestimmt.

Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 78 Punkte = Note 7,8)

Notenschlüssel

0 - 40 Punkte = Note 4

41 - 50 Punkte = Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte = Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte = Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte = Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte = Note 8,1 - 9

91 - 100 Punkte = Note 9,1 - 10

N.B. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat 56 Punkte erreicht.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Fachkunde, Meßkunde, Installationskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken - oder firmenbezogenen Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

  • -  Zum Fachgespräch ist als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Heizungs- und Sanitärinstallateur

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Heizungs- und Sanitärinstallateur besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 9 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 9 Stunden):

Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Ausführung von zwei Arbeitsproben, in welchen folgende Arbeitstechniken aufscheinen müssen:

1. Stahlrohrarbeit

  • -  Autogenschweißen
  • -  Elektroschweißen
  • -  Hosen - T
  • -  Aushalsung
  • -  Einschuhen
  • -  Rohrbiegen warm (90° Bogen)
  • -  Rohreinziehung

2. Kupferarbeit

  • -  Hart- und Weichlötübung von Kupfer

Punktebewertung: Die Stahlrohrarbeit: max. 70 Punkte und zwar für jede Arbeit bis zu 10 Punkte

Die Kupferarbeit: max. 10 Punkte

Gesamteinstellung zur Arbeit: max. 10 Punkte

Maßgenauigkeit: max. 10 Punkte

Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolg mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 84 Punkte = Note 8,4).

Notenschlüssel

Notenschlüssel

0 - 40 Punkte = Note 4

41 - 50 Punkte = Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte = Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte = Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte = Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte = Note 8,1 - 9

91 - 100 Punkte = Note 9,1 - 10

NB. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat 56 Punkte erreicht.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken- oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse - Ordner und Tabellenbuch - mitzubringen. Privatisten bringen als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mit.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch wiederholen.

Karosseriebauer

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Karosseriebauer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 16 Stunden):

Inhalt der praktischen Gesellenprüfung ist die Ausführung folgender Arbeitsproben.

1. Ausrichten und Lackieraufbau

Innerhalb von acht Stunden sind folgende Arbeiten auszuführen, wobei pro Arbeitsabschnitt maximal 10 Punkte vergeben werden:

  • -  Ausrichten einer Fahrzeugtür:10 Punkte
  • -  Zinnauflage und/oder Spachtelauftrag: 10 Punkte
  • -  Schleifen: Übergang von Blech zu Lack und Spachtelschleifen: 10 Punkte

2. Neuteil fertigen

Innerhalb von acht Stunden sind folgende Arbeiten auszuführen, wobei pro Arbeitsabschnitt maximal 10 Punkte vergeben werden.

  • -  Anriß und Fertigung: (je nach Neuteil sind folgende Umformtechniken auszuführen: Runden, Kanten, Biegen, Formen, Wulsten, Sicken und Falzen. Wenigstens drei dieser Techniken müssen in der Übung enthalten sein: 10 Punkte
  • -  Warm und elektrische Verbindung, wobei die Prüfungskommission jedem Kandidaten eine der drei folgenden Verbindungstechniken zuteilt: eine Übung zu Autogenschweißen oder eine Übung zu Schutzgasschweißen oder eine Übung zu Widerstandspunktschweißen. Für diese Übung werden maximal 10 Punkte vergeben.

Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 32 Punkte = Note 6,2)

Notenschlüssel

0 - 20 Punkte = Note 4

21 - 25 Punkte = Note 4,2 - 5

26 - 30 Punkte = Note 5,2 - 6

31 - 35 Punkte = Note 6,2 - 7

36 - 40 Punkte = Note 7,2 - 8

41 - 45 Punkte = Note 8,2 - 9

46 - 50 Punkte = Note 9,2 - 10

NB. Die praktische Prüfung ist bestanden wenn der Kandidat 28 Punkte erreicht.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken- oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse - Ordner und Tabellenbuch - mitzubringen. Privatisten bringen als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mit.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

KFZ-Mechaniker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf KFZ-Mechaniker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden):

Inhalt der praktischen Prüfung sind sieben Arbeitsproben, von denen vier Proben und eine Alternativarbeit für alle Prüfungskandidaten verpflichtend sind, während zwei Proben den Kandidaten durch das Los zugeteilt werden. Die einzelnen Arbeitsproben, die maximal zulässige Arbeitszeit pro Probe und die maximal pro Arbeitsprobe zu vergebende Punktezahl werden wie folgt festgelegt:

Pflichtaufgaben

1. Arbeitsprobe: Zeit: 60 Min.

Grundeinstellung Viertakt - Moto: 14 Punkte

  • a)  die Steuerzeilen (Stellung der Nockenwelle zur Kurbelwelle OT)
  • b)  das Ventilspiel prüfen (einstellen)
  • c)  den Zündverteiler (Grundeinstellung) mit Zündfolge

2. Arbeitsprobe: Zeit: 90 Min.

Motortestarbeiten Viertakt - Ottomotor: 22 Punkte

Einstellungen - Prüfungen:

  • a)  Schließwinkel
  • b)  Zündzeitpunkt
  • c)  Zündzeitpunktverstellung ausmessen
  • d)  Vergaser /Einspritzung; Leerlauf und CO

2. a) Arbeitsprobe (alternativ zur AP Nr. 2): Zeit: 90 Min.

Dieselmotor: 22 Punkte

Einstellungen - Prüfungen:

  • a)  Einspritzpumpe ausbauen (Reihen - Verteilerpumpe)
  • b)  Förderbeginn einstellen
  • c)  Anlage entlüften; Ventilspiel einstellen /prüfen; Motor starten

Prüfen - Einstellen und Beurteilen von Einspritzdüsen

  • 1.  Einspritzdruck
  • 2.  Spritzstrahl, Dichtheit
  • 3.  Schnarrverhalten

3. Arbeitsprobe: Zeit: 30 Min.

Druckverlustprüfung: 10 Punkte

  • a)  Druckverlustprüfung mit Auswertung
  • b)  Diagnose (mechanischer Zustand des Motors)

4. Arbeitsprobe: Zeit: 45 Min.

Messungen mit Multimeter an einer Zündanlage: 14 Punkte

  • a)  Spannungsmessung, Spannungsabfallmessung
  • b)  Strommessung
  • c)  Widerstandsmessung

5. Arbeitsprobe: Zeit: 30 Min.

Abgastest mit Auswertung

Messung vor bzw. nach dem Katalysator: 14 Punkte

  • a)  Messung von Leerlaufdrehzahl, Motortemperatur, CO; HC; O2; CO2, Lambda;
  • b)  Auswertung und Diagnose

Auswahlaufgaben:

6.A Arbeitsprobe: Zeit 60 Min.

Zylinder- und Kolbenverschleißmessung: 16 Punkte

  • a)  Kolben ausbauen, Verschleißmessung laut Skizze durchführen
  • b)  Kolbendurchmesser und Istlaufspiel ermitteln
  • c)  Kennzeichnung des größten Zylinderverschleiß

6.B Arbeitsprobe: Zeit: 60 Min.

Drehstromgeneratorprüfung: 16 Punkte

  • a)  Max. Ladestrom messen
  • b)  Reglerspannung messen
  • c)  Diagnose

Überprüfung der Vorglühanlage an einem Dieselmotor

  • a)  Stromaufnahme je Glühkerze und Gesamtstrom
  • b)  Widerstand je Glühkerze
  • c)  Diagnose

Eine der folgenden Arbeitsproben werden dem Kandidaten durch das Los zugeteilt.

7.A Arbeitsprobe: Zeit: 45 Min.

Lichtbogenschweißen - Schutzgasschweißen: 10 Punkte

  • a)  Kehlnaht
  • b)  Auftragsnaht laut Fachzeichnung

7.B Arbeitsprobe

Gasschmelzschweißen, Spiralbohrer schärfen: 10 Punkte

  • a)  I-Naht laut Skizze
  • b)  Spiralbohrer schärfen mit Bohrprobe laut Skizze
  • c)  Spitzenwinkel und Querschneide eintragen

insgesamt 100 Punkte

Die Umsetzung in die Bewerbungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 83 Punkte = Note 8,3).

Notenschlüssel

0 - 40 Punkte = Note 4

41 - 50 Punkte = Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte = Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte = Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte = Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte = Note 8,1 - 9

91 - 100 Punkte = Note 9,1 - 10

NB. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat 56 Punkte erreicht.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken- oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse - Ordner und Tabellenbuch - mitzubringen. Privatisten bringen als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mit.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Herrenfriseur

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Herrenfriseur besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 3 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Min. pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 3 Stunden):

Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Arbeiten:

  • 1.  Haarwäsche - (Haar- und Kopfhautdiagnose, Wahl des richtigen Shampoos); 10 Min.
  • 2.  moderner Haarschnitt mit Fönfrisur (alle im Fachgeschäft erhältlichen Werkzeuge und Geräte sind erlaubt. Es muß eine ersichtliche Umwandlung beim Schnitt erfolgen); 50 Min.
  • 3.  klassischer Haarschnitt mit Fönfrisur (Haarschneidemaschine, Frisiercreme und Haarlack dürfen benutzt werden, Gel und Festiger nicht); 50 Min.
  • 4.  Rasur: Vor- und Nachbehandlung (mit Rasierklinge - freie Wahl der Vor- und Nachbehandlungsmethoden); 30 Min.
  • 5.  Dauerwelle auf Puppenkopf (10 Wickler auf Hinterkopf - Spitzenpapier erlaubt); 20 Min.
  • 6.  Färbung auf Puppenkopf (Nachwuchsfärbung - 2 cm - ohne Endergebnis, Anrichten und Auftragen der Haarfarbcreme mit Wasser); 20 Min.

Bewertungskriterien:

  • 1.  Gesamterscheinung des Kandidaten
  • 2.  Handhabung der Werkzeuge und Geräte
  • 3.  koordiniertes Arbeiten
  • 4.  ordnungsgemäße Sicherheitsvorkehrungen

Die Beurteilung erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen zu folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Anatomie, Arbeitskunde.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Damenfriseur

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Damenfriseur besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 4 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 4 Stunden):

Die praktische Prüfung besteht aus folgenden Arbeiten:............Maximale Zeit

  • 1.  Kopfhaut- und Haardiagnose; ..............................................10 Min.
  • 2.  modischer Haarschnitt (alle Haarschneidewerkzeuge erlaubt);...50 Min.
  • 3.  Fönfrisur mit Bürstentechnik; ...............................................30 Min.
  • 4.  Kopfhaut- und Haardiagnose für einen Dauerwellenvorgang,
    Schemaabteilung (9 Felder) und komplettes Eindrehen des
    Kopfhaares (Spitzenpapier erlaubt);.......................................50 Min.
  • 5.  Anrichten der Haarfarbcreme mit Wasser Auftragen einer
    Nachwuchsfärbung (2 cm) mit anschließendem
    Ausemulgieren der Haarfarbe;...............................................25 Min.
  • 6.  Einlegen zu einer Tagesfrisur (obligat: 2 bis 3 Wellen
    hintereinanderfolgend), Technik und Hilfsmittel sind frei .........30 Min.
  • 7.  Manikürarbeiten und Lackauftragen an einer Hand...................20 Min.
  • 8.  Ausfrisieren der bei Punkt 6 beschriebenen Tagesfrisur
    (2 bis 3 Wellen) ..................................................................20 Min.
  •   insgesamt .............................................................................235  Min. (ca. 4 h)

Bewertungskriterien:

  • 1.  Gesamterscheinung des Kandidaten;
  • 2.  Sauberkeit und Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen bei der Handhabung der Werkzeuge und Geräte;
  • 3.  koordinierte Arbeitsweise.

Die Beurteilung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 30 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat.

Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Anatomie.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden und erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

KFZ-Elektriker

Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf KFZ-Elektriker besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 5,5 Stunden),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 5,5 Stunden):

Inhalt der praktischen Prüfung sind acht Arbeitsproben, welche jeweils in der vorgegebenen Arbeitszeit abgeschlossen sein müssen. Die einzelnen Arbeitsproben, die maximal zulässige Zeit je Probe und die maximal pro Arbeitsprobe zu vorgebende Punktezahl sind wie folgt festgelegt:

.............................................................................. Punkte.....Gesamtpunkte

1. Arbeitsprobe: 20 Min.

  •   Schutzgasschweißen....................................................5...............5

2. Arbeitsprobe: 20 Min.

  •   Hartlöten:....................................................................5...............5  

3. Arbeitsprobe: 30 Min.

  • a)  Drehstahl schleifen...................................................5
  • b)  Kollektor überdrehen ...............................................5..............10

4. Arbeitsprobe: 30 Min.

  •   Aufbau einer elektrischen Schaltung.............................15..............15
  • a)  Beleuchtung Grundschaltung mit Nebellicht
  • b)  Beleuchtung mit Schrittrelais (Abblendrelais)
  • c)  Einkreisblinkanlage mit Warnblinkanlage
  • d)  Signalanlage, Normal- und Starktonhorn

5. Arbeitsprobe: 50 Min.

  •   Einstellung 4  - Takt - Ottomotor
  • a)  Schließwinkel..........................................................10
  • b)  Zündzeitpunkt.........................................................10
  • c)  Vergaser CO - Leerlauf..............................................5............25

6. Arbeitsprobe: 20 Min.

  •   Messungen am Drehstromgenerator
  • a)  Ladung und Entladung überprüfen...............................5
  • b)  Dioden und Rotor überprüfen.....................................5.............10

7. Arbeitsprobe: 30 Min.

  •   Messungen mit dem Multimeter
  • a)  Spannungsverlust: Starteranlage, Ladeleitung.................5
  • b)  Stommessungen: Primärstrom, Vorglühanlage...............5
  • c)  Widerstandsmessung: Zündspulenwiderstand,
    Induktionsgeber, Drehzahlgeber...................................5............15

8. Arbeitsprobe: 30 Min.

  •   Messungen mit dem Oszilloskop
  • a)  Beurteilen des Zündungsoszilloskop..............................5
  • b)  Hallgebersignal und Einspritzsignal messen....................5
  • c)  Klopfsensor- und Lambdasondensignalmessen ..............5...........10

Gesamtpunkte.............................................................................100

Die Umsetzung in die Bewertungsskala erfolgt mit Noten von 4 bis 10, wobei auch Zwischennoten vergeben werden können (z.B. 83 Punkte = Note 8,3)

Notenschlüssel

0 - 40 Punkte = Note 4

41 - 50 Punkte = Note 4,1 - 5

51 - 60 Punkte = Note 5,1 - 6

61 - 70 Punkte = Note 6,1 - 7

71 - 80 Punkte = Note 7,1 - 8

81 - 90 Punkte = Note 8,1 - 9

91 -100 Punkte = Note 9,1 - 10

N.B. Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn der Kandidat 56 Punkte erreicht.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus folgenden Fächern: Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde, Fachzeichnen sowie zum Bereich des Umweltschutzes, der Unfallverhütungsvorschriften und Sicherheitsbestimmungen.

Fragen nach marken- oder firmenbezogenem Fachwissen sind zu vermeiden. Der Prüfungsvorsitzende sorgt für eine ruhige Prüfungsatmosphäre und achtet auf eine angemessene Verteilung der Fragen auf die verschiedenen Bereiche. Der Kommission wird empfohlen, auch Fragen aus geeigneten Fragekatalogen auszuwählen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse - Ordner und Tabellenbuch - mitzubringen. Privatisten bringen als Arbeitsunterlage ein Tabellenbuch mit.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, hat die Gesellenprüfung bestanden; er erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt die bestandene praktische Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

Lagerverwalter

Die Lehrabschlußprüfung wird in Form eines Fachgespräches abgehalten.

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die Abschlußklasse positiv abgeschlossen und die Lehrzeit beendet hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachbezogene und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird natürlich auch auf den Lehrbetrieb Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild und Lehrplan) hat. Ebenso wird die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, bewertet.

Der Kandidat muß systematische Warenkenntnisse besitzen. Er muß die lagertechnische Eigenschaften der Waren erkennen, sich professionell ausdrücken und beides im Fachgespräch einsetzen können. Er muß Fähigkeit und Kenntnisse besitzen, um die Tätigkeit in der Lagerhaltung und im Verkauf fachgemäß ausüben zu können.

Das Prüfungsprogramm für Lagerhalter enthält laut Lehrplan folgende Themenbereiche (nähere Angaben siehe Lehrplan):

Edv: Beherrschung der Textverarbeitung in Word und Grundkenntnisse der Tabellenkalkulation in Excel.

Warenkunde: Erkennen und Beschreiben verschiedener Werkstoffe, ihre besonderen Eigenschaften und lagertechnischen Eigenarten.

Papier * Waschmittel * Putzmittel * Keramikwaren * Leder * Gummi * Textil * Glas * Holz * Anstrichmittel * Klebestoffe * Pflanzenschutzmittel * Düngemittel * Lebensmittel * chemische Grundsätze * PH-Wert * Säuren und Laugen * Kunststoffe * elektrische Energie.

Lagerhaltung:

  • -  Arbeiten im Lager - Die Funktion des Lagers
  • -  Der Wareneinkauf - Der Wareneingang
  • -  Einordnen der Ware - Lagereinrichtungen
  • -  Warenlagerung - Produktinformationen
  • -  Reklamationen - Bestellmöglichkeiten
  • -  Der Umgang mit den Kunden
  • -  Das Sortiment - Die Inventur

Dabei wird das Zusammenwirken mit Beispielen aus Warenkunde und aktuellen Vorkommnissen vom eigenen Lehrbetrieb bewertet.

Lagerhalter

Die Lehrabschlußprüfung wird in Form eines Fachgespräches abgehalten.

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die Abschlußklasse positiv abgeschlossen und die Lehrzeit beendet hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachbezogene und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird natürlich auch auf den Lehrbetrieb Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild und Lehrplan) hat. Ebenso wird die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, bewertet.

Der Kandidat muß systematische Warenkenntnisse besitzen. Er muß die lagertechnische Eigenschaften der Waren erkennen, sich professionell ausdrücken und beides im Fachgespräch einsetzen können. Er muß Fähigkeit und Kenntnisse besitzen, um die Tätigkeit in der Lagerhaltung und im Verkauf fachgemäß ausüben zu können.

Das Prüfungsprogramm für Lagerhalter enthält laut Lehrplan folgende Themenbereiche (nähere Angaben siehe Lehrplan):

Warenkunde: Erkennen und Beschreiben verschiedener Werkstoffe, ihre besonderen Eigenschaften und lagertechnischen Eigenarten.

Papier * Waschmittel * Putzmittel * Keramikwaren * Leder * Gummi * Textil * Glas * Holz * Anstrichmittel * Klebestoffe * Pflanzenschutzmittel * Düngemittel

Lagerhaltung:

  • -  Arbeiten im Lager - Die Funktion des Lagers
  • -  Der Wareneinkauf - Der Wareneingang
  • -  Einordnen der Ware - Lagereinrichtungen
  • -  Warenlagerung - Produktinformationen
  • -  Reklamationen - Bestellmöglichkeiten
  • -  Der Umgang mit den Kunden
  • -  Das Sortiment - Die Inventur

Dabei wird das Zusammenwirken mit Beispielen aus Warenkunde und aktuellen Vorkommnissen vom eigenen Lehrbetrieb bewertet.

Bürofachkraft

Die Lehrabschlußprüfung wird in Form einer schriftlichen Prüfung in Buchführung, einer praktischen Prüfung in EDV und aus einem Fachgespräch. Zur Prüfung ist zugelassen, wer die Abschlußklasse positiv abgeschlossen und die Lehrzeit beendet hat.

Praktische Prüfung

Buchführung - Dauer: 4 Stunden zu 60 Minuten

EDV - Dauer: 3 Stunden zu 60 Minuten

Der Prüfungskandidat muß sowohl die Grundkenntnisse der doppelten Buchhaltung als auch verschiedene Schwerpunkte bei der Verbuchung laufender Geschäftsfälle und Abschlußbuchungen beherrschen. Ausschließlich buchungssichere Schüler können praktische Übungen an der EDV-Anlage durchführen und mit auftretenden Eingabefehlern selbst fertig werden. In EDV werden sowohl die Grundkenntnisse als auch Programme wie Windows (Winword, Excel) vorausgesetzt. Der Kandidat muß in der Lage sein, Texte zu layouten. Aufgrund dieser Tatsache, besteht eine Verknüpfung zwischen den Fächern EDV, Maschinenschreiben und Schriftverkehr. Die Aufgabe wird von der zuständigen Kommission in einer eigenen Sitzung erstellt.

Fachgespräch

Mit jedem Kandidat wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachbezogene und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird natürlich auch auf den Lehrbetrieb Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild und Lehrplan) hat. Ebenso wird die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, bewertet.

Der Kandidat muß systematische Handelskunde- und Buchhaltungkenntnisse besitzen. Er muß sich professionell ausdrücken und im Fachgespräch einsetzen können.

Das Prüfungsprogramm für Bürolehrlinge enthält laut Lehrplan folgende Themenbereiche (nähere Angaben siehe Lehrplan):

Buchhaltung:
Gesetzliche Grundlagen der Buchhaltung - Inventur, Bilanz - Verbuchung erfolgsneutraler Bestandsveränderungen - Verbuchung erfolgswirksamer Geschäftsfälle - Erfolgsbilanz - Privatkonto - Warenkonto laut IV. EG-Richtlinie - Warenrücksendungen - Mehrwertsteuer - Kontenplan - Verbuchung der Preisnachlässe - Abschreibung - Buchungen zum Anlageverkauf - Honorarnote - Anzahlung bei Handelsrechnungen - Verbuchung der Wechsel - Rückstellungen (Delcredere, Abfertigung) - Verbuchung der Löhne und Gehälter - Versteuerung des Bruttogewinnes - Verbuchung transitorischer und antizipativer Posten - Hinweis auf die Bilanzanalyse;

Handelskunde
Grundlagen des Wirtschaftslebens - Markt und Preis - Kaufvertrag - glatter Geschäftsablauf - gestörter Geschäftsablauf - Finanzierung des Betriebes - Zahlungsunfähigkeiten des Unternehmens - aktive, passive, indifferente Bankgeschäfte - Versicherungswesen - Geld und Währung - Sparmöglichkeiten - Zahlungsverkehr - Zahlungsmöglichkeiten bei Bank und Post - Scheck - Wechsel - Steuerrecht - Rechtsformen der Unternehmen - Arbeitsrecht;

Gemischtwarenverkäufer

Die Lehrabschlußprüfung wird in Form eines Fachgespräches abgehalten.

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die Abschlußklasse positiv abgeschlossen und die Lehrzeit beendet hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachbezogene und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird natürlich auch auf den Lehrbetrieb Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild und Lehrplan) hat. Ebenso wird die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, bewertet.

Der Kandidat muß systematische Warenkenntnisse besitzen. Er muß die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften der Waren erkennen, sich professionell ausdrücken und beides im Fachgespräch einsetzen können. Er muß Fähigkeit und Kenntnisse besitzen, um die Tätigkeit im Einkauf, in der Lagerung und im Verkauf fachgemäß ausüben können.

Das Prüfungsprogramm für Gemischtwarenverkäufer enthält laut Lehrplan folgende Themenbereiche (nähere Angaben siehe Lehrplan):

Warenkunde:
Allgemeine Ernährungslehre * Lebensmittelgesetz * Warenverderb und Lebensmittelkonservierung * eiweißhaltige Lebensmittel (Milch, Milchprodukte, Ei, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Krusten- und Weichtiere) * fetthaltige Lebensmittel (Speisefette und -öle) * kohlenhydrathaltige Lebensmittel (Hülsenfrüchte, Getreide, Getreideerzeugnisse, Zucker, Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe, Honig) * Genußmittel (Gewürze, Würzmittel, Kaffe, Tee, Kakao, Alkohol) * Verschiedenes (Südtiroler Landesschutzmarke, Gentechnik, BSE, Aktuelles) * Textilkunde (Naturfasern, Chemiefasern) * Glas * Holz * Papier

Verkaufskunde:
Über den Verkäufer * die Ware * den Laden * den Kunden * den Verkauf ohne Schwierigkeiten * Kundeneinwände * den aktiven Verkauf * schwierige Verkaufsfälle * moderne Verkaufskunde

Werbetechniken
Über Plakatschriften * Geschmackskunde * Mensch und Farbe * Arten und Formen der Werbung * die Bedeutung des Schaufensters und der Zeitungsanzeige Dabei wird das Zusammenwirken mit Beispielen aus Warenkunde und aktuellen Vorkommnissen vom eigenen Lehrbetrieb bewertet.

Textilverkäufer

Die Lehrabschlußprüfung wird in Form eines Fachgespräches abgehalten.

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die Abschlußklasse positiv abgeschlossen und die Lehrzeit beendet hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachbezogene und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird natürlich auch auf den Lehrbetrieb Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild und Lehrplan) hat. Ebenso wird die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, bewertet.

Der Kandidat muß systematische Warenkenntnisse besitzen. Er muß die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften der Waren erkennen, sich professionell ausdrücken und beides im Fachgespräch einsetzen können. Er muß Fähigkeit und Kenntnisse besitzen, um die Tätigkeit im Einkauf, in der Lagerung und im Verkauf fachgemäß ausüben können.

Das Prüfungsprogramm für Textilverkäufer enthält laut Lehrplan folgende Themenbereiche (nähere Angaben siehe Lehrplan):

Warenkunde:
Allgemeine Faserkunde * tierische Naturfasern * pflanzliche Naturfasern * Chemiefasern auf Zellulosebasis * synthetische Chemiefasern * internationale Pflegekennzeichen, Trage- und Pflegeeigenschaften der Fasern * Spinneier * Zwirnerei

* Weben * Bindungslehre * Maschenware * Ausrüstung von Textilien * High Tech Textilien * Leder * Kunstleder * Erkennen und Beschreiben verschiedenster Stoffe, Maschenwaren und Lederarten anhand von Mustern

Verkaufskunde:
über den Verkäufer * die Ware * den Laden * den Kunden * den Verkauf ohne Schwierigkeiten * Kundeneinwände * den aktiven Verkauf * schwierige Verkaufsfälle * moderne Verkaufskunde

Werbetechniken:
über Plakatschriften * Geschmackskunde * Mensch und Farbe * Arten und Formen der Werbung * die Bedeutung des Schaufensters und der Zeitungsanzeige Dabei wird das Zusammenwirken mit Beispielen aus Warenkunde und aktuellen Vorkommnissen vom eigenen Lehrbetrieb bewertet.

Lebensmittelverkäufer

Die Lehrabschlußprüfung wird in Form eines Fachgespräches abgehalten.

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die Abschlußklasse positiv abgeschlossen und die Lehrzeit beendet hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachbezogene und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird natürlich auch auf den Lehrbetrieb Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild und Lehrplan) hat. Ebenso wird die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, bewertet.

Der Kandidat muß systematische Warenkenntnisse besitzen. Er muß die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften der Waren erkennen, sich professionell ausdrücken und beides im Fachgespräch einsetzen können. Er muß Fähigkeit und Kenntnisse besitzen, um die Tätigkeit im Einkauf, in der Lagerung und im Verkauf fachgemäß ausüben können.

Das Prüfungsprogramm für Lebensmittelverkäufer enthält laut Lehrplan folgende Themenbereiche (nähere Angaben siehe Lehrplan):

Warenkunde:
Allgemeine Ernährungslehre * ernährungsbedingte Zivilisationskrankheiten * Lebensmittelgesetz * Warenverderb und Lebensmittelkonservierung * eiweißhaltige Lebensmittel (Milch, Milchprodukte, Ei, Fleisch, Fleischerzeugnisse, Fisch, Krusten- und Weichtiere) * fetthaltige Lebensmittel (Speisefette und -öle) * kohlenhydrathaltige Lebensmittel (Hülsenfrüchte, Getreide, Getreideerzeugnisse, Zucker, Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe, Honig) * Genußmittel (Gewürze, Würzmittel, Kaffee, Tee, Kakao, Alkohol) * Verschiedenes (Südtiroler Landesschutzmarke, Gentechnik, BSE, Aktuelles)

Verkaufskunde:
über den Verkäufer * die Ware * den Laden * den Kunden * den Verkauf ohne Schwierigkeiten * Kundeneinwände * den aktiven Verkauf * schwierige Verkaufsfälle * moderne Verkaufskunde

Werbetechniken
über Plakatschriften * Geschmackskunde * Mensch und Farbe * Arten und Formen der Werbung * die Bedeutung des Schaufensters und der Zeitungsanzeige Dabei wird das Zusammenwirken mit Beispielen aus Warenkunde und aktuellen Vorkommnissen vom eigenen Lehrbetrieb bewertet.

Handel allgemein

Die Lehrabschlußprüfung wird in Form eines Fachgespräches abgehalten.

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die Abschlußklasse positiv abgeschlossen und die Lehrzeit beendet hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachbezogene und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird natürlich auch auf den Lehrbetrieb Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild und Lehrplan) hat. Ebenso wird die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, bewertet.

Der Kandidat muß systematische Warenkenntnisse besitzen. Er muß die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften der Waren erkennen, sich professionell ausdrücken und beides im Fachgespräch einsetzen können. Er muß Fähigkeit und Kenntnisse besitzen, um die Tätigkeit im Einkauf, in der Lagerung und im Verkauf fachgemäß ausüben können.

Das Prüfungsprogramm für Verkäufer enthält laut Lehrplan folgende Themenbereiche (nähere Angaben siehe Lehrplan):

Warenkunde:
Eigenschaften, Einsatz und Erkennen verschiedener Brennstoffe: feste, flüssige, gasförmige * Eigenschaften, Einsatz, Erkennen und Pflege verschiedener Werkstoffe * Metalle: Schwer-, Leicht-, Edel- und spezielle Metalle, Schutzanstriche von Metallen * keramische Waren: Porzellan, Steinzeug, Töpfergut * Glas * Holz, Schutzanstriche von Holz * Kunststoffe * Papier * Edelsteine * Klebestoffe * Düngemittel * Pflanzenschutzmittel * Waschmittel * PH-Werte * Grundbegriffe der chemischen und elektronischen Energie

Verkaufskunde:
über den Verkäufer * die Ware * den Laden * den Kunden * den Verkauf ohne Schwierigkeiten * Kundeneinwände * den aktiven Verkauf * schwierige Verkaufsfälle * moderne Verkaufskunde

Werbetechniken
über Plakatschriften * Geschmackskunde * Mensch und Farbe * Arten und Formen der Werbung * die Bedeutung des Schaufensters und der Zeitungsanzeige Dabei wird das Zusammenwirken mit Beispielen aus Warenkunde und aktuellen Vorkommnissen vom eigenen Lehrbetrieb bewertet.

Drogist

Die Lehrabschlußprüfung wird in Form eines Fachgespräches abgehalten.

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die Abschlußklasse positiv abgeschlossen und die Lehrzeit beendet hat. Mit jedem Kandidaten wird in Anwesenheit aller Kommissionsmitglieder über fachbezogene und praxisbezogene Inhalte ein Gespräch geführt. Dabei wird natürlich auch auf den Lehrbetrieb Bezug genommen. Es wird vor allem darauf geachtet, daß der Kandidat das Grundwissen (laut Berufsbild und Lehrplan) hat. Ebenso wird die nötige Fachkompetenz, die ihn als Fachkraft befähigt neben sich einen Lehrling auszubilden, bewertet.

Der Kandidat muß systematische Warenkenntnisse besitzen. Er muß die verkaufsbedeutsamen Eigenschaften der Waren erkennen, sich professionell ausdrücken und beides im Fachgespräch einsetzen können. Er muß Fähigkeit und Kenntnisse besitzen, um die Tätigkeit im Einkauf, in der Lagerung und im Verkauf fachgemäß ausüben können.

Das Prüfungsprogramm für Drogisten enthält laut Lehrplan folgende Themenbereiche (nähere Angaben siehe Lehrplan):

Botanik/Drogenkunde:
Verkauf * Aufbewahrung und Zubereitung von Drogen * wichtige Blatt,- Blüten,- Frucht,- Samen,- Rinden - und Wurzeldrogen * Krautdrogen * Kryptogamdrogen * Teemischungen * ätherische Öle * Balsame * Harze + Wachse * Fette * Öle * pflanzliche Stärke + Baumwollwatte * Rauschmittel und Suchtgifte

Chemikalienkunde:
Säuren * Basen * PH-Wert * Salze * Wasser * Wasserstoff * Wasserhärte * Alkane * Alkene * Alkohol * Ether * Aldehyde * Ketone

Kosmetik/Körperpflege
Die Haut: Bau und Aufgaben * Hautpflege * dekorative Kosmetik * Haare * Nägel

Verkaufskunde:
über den Verkäufer * die Ware * den Laden * den Kunden * den Verkauf ohne Schwierigkeiten * Kundeneinwände * den aktiven Verkauf * schwierige Verkaufsfälle * moderne Verkaufskunde

Werbetechniken
über Plakatschriften * Geschmackskunde * Mensch und Farbe * Arten und Formen der Werbung * die Bedeutung des Schaufensters und der Zeitungsanzeige.

Dabei wird das Zusammenwirken mit Beispielen aus Warenkunde und aktuellen Vorkommnissen vom eigenen Lehrbetrieb bewertet.

Servierfachkraft

Die Lehrabschlußprüfung für den Lehrberuf Servierfachkraft besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 80 Minuten),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 25 Min. pro Kandidat).

Der Prüfungskandidat hat in sauberer und korrekter Berufskleidung zur Prüfung anzutreten. Ein gepflegtes Erscheinungsbild (Haare, Makeup, Fingernägel) ist Voraussetzung zur Prüfung zugelassen zu werden.

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 80 Minuten):

Die Prüfungskommission beobachtet den Verlauf der praktischen Prüfung und bewertet die Fachkompetenz, die Arbeitsweise, das Mise en place, den optischen Gesamteindruck des gedeckten Tisches, die Präsentation, den Umgang mit dem Gast, die Gestaltung der Menükarte.

1. Aufgabe
Decken eines festlichen Tisches für 3-4 Personen nach vorgegebenem Menü mit Weinempfehlung.

Zeitlimit: 1 Stunde

2. Aufgabe
Mixen eines Cocktails aus dem Pflichtprogramm (Losentscheid) (Vodkatini, Manhatten, Negroni, Florida, Malisette u.a.).

Zeitlimit: 20 Minuten

3. Aufgabe
Servieren eines Aperitifs an 3-4 Gäste

4. Aufgabe
Mittagsservice: auf dem vom Kandidaten gedeckten Tisch ist das vorgeschriebene Menü zu servieren. Die Kommission bewertet: den Empfang der Gäste, das Erklären des Menüs, die Getränkeempfehlung, das Zubereiten des Salatdressings, das Bonieren, das Servieren der Speisen und Getränke, das Ausstellen der Steuerquittung/Rechnung, die Verabschiedung der Gäste.

Eines der folgenden Gerichte wird als Arbeit am Tisch des Gastes dem Kandidaten zugeteilt

  • -  Filetieren einer Forelle Blau Filetieren einer Seezunge Müllerinart
  • -  Tranchieren eines Chateaubriand oder eines Entrecote double
  • -  Flambieren von Crecirc;pes Suzettes, von Obst

b) Fachgespräch (Dauer ca. 25 Minuten):

Zum Fachgespräch wird zugelassen, wer den praktischen Teil der Lehrabschlußprüfung bestanden hat. Ausgehend von den Arbeiten der praktischen Prüfung stellt die Kommission fachtheoretische und praxisbezogene Fragen aus den Bereichen Getränkekunde, Speisenkunde, Servierkunde und Servierpraxis.

Koch/Köchin

Die Lehrabschlußprüfung für den Lehrberuf Koch/Köchin besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden und 30 Minuten),
  • b)  einem Fachgespräch (Dauer ca. 25 Min. pro Kandidat).

Der Prüfungskandidat hat in sauberer und korrekter Berufskleidung anzutreten. Mitzubringen sind: die vollständige Messertasche, Grundrezepte, die Mappe mit dem fachtheoretischen Lehrstoff der Berufsschule.

a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden und 30 Minuten):

Die Prüfungskommission beobachtet den Verlauf der praktischen Prüfung und bewertet die Warenanforderung, die Arbeitsweise, die Handfertigkeiten, den Umgang mit den Nahrungsmitteln, die Einhaltung der Hygienevorschriften, die Präsentation und den Geschmack der Gerichte, sowie das Auf- und Abräumen der Posten.

1. Aufgabe
Dauer: 4 Stunden und 30 Minuten
Zubereitung von mindestens 2 Gerichten, die von der Kommission aus einer dem Kandidaten bekannten Liste von ca. 20 Gerichten bestimmt werden.

Ablauf der Prüfung:

  • -  schriftliche Warenanforderung für 6 Portionen
  • -  Entnahme der Waren aus dem Warenkorb, fachgerechte Zwischenlagerung (1 Stunde nach Prüfungsbeginn wird der Warenkorb entfernt)
  • -  Zubereitung der Gerichte
  • -  Präsentation der Gerichte zur optischen und geschmacklichen Bewertung Ev. fachliche Erläuterungen an das Servierpersonal
  • -  Aufräumen der Posten und Abspülen

2. Aufgabe
Dauer: 2 Stunden
Die Kommission wählt Arbeitsproben aus, um die Handfertigkeiten des Kandidaten zu überprüfen, z.B. Zuparieren von Fleisch, Fisch, Geflügel, Vorzeigen von Schnittarten, Zubereiten von Fonds, Teigen, Massen, Saucen.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 25 Minuten):

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer den praktischen Teil der Lehrabschlußprüfung bestanden hat. Ausgehend von den Arbeiten der praktischen Prüfung stellt die Kommission fachtheoretische und praxisbezogene Fragen aus den Bereichen Fachkunde, Ernährungslehre, Nahrungsmittelkunde und Menükunde.

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