Die Lehrabschlußprüfung für den Lehrberuf Koch/Köchin besteht aus zwei Teilen:
- a) einer praktischen Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden und 30 Minuten),
- b) einem Fachgespräch (Dauer ca. 25 Min. pro Kandidat).
Der Prüfungskandidat hat in sauberer und korrekter Berufskleidung anzutreten. Mitzubringen sind: die vollständige Messertasche, Grundrezepte, die Mappe mit dem fachtheoretischen Lehrstoff der Berufsschule.
a) Praktische Prüfung (Höchstdauer von 6 Stunden und 30 Minuten):
Die Prüfungskommission beobachtet den Verlauf der praktischen Prüfung und bewertet die Warenanforderung, die Arbeitsweise, die Handfertigkeiten, den Umgang mit den Nahrungsmitteln, die Einhaltung der Hygienevorschriften, die Präsentation und den Geschmack der Gerichte, sowie das Auf- und Abräumen der Posten.
1. Aufgabe
Dauer: 4 Stunden und 30 Minuten
Zubereitung von mindestens 2 Gerichten, die von der Kommission aus einer dem Kandidaten bekannten Liste von ca. 20 Gerichten bestimmt werden.
Ablauf der Prüfung:
- - schriftliche Warenanforderung für 6 Portionen
- - Entnahme der Waren aus dem Warenkorb, fachgerechte Zwischenlagerung (1 Stunde nach Prüfungsbeginn wird der Warenkorb entfernt)
- - Zubereitung der Gerichte
- - Präsentation der Gerichte zur optischen und geschmacklichen Bewertung Ev. fachliche Erläuterungen an das Servierpersonal
- - Aufräumen der Posten und Abspülen
2. Aufgabe
Dauer: 2 Stunden
Die Kommission wählt Arbeitsproben aus, um die Handfertigkeiten des Kandidaten zu überprüfen, z.B. Zuparieren von Fleisch, Fisch, Geflügel, Vorzeigen von Schnittarten, Zubereiten von Fonds, Teigen, Massen, Saucen.
b) Fachgespräch (Dauer ca. 25 Minuten):
Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer den praktischen Teil der Lehrabschlußprüfung bestanden hat. Ausgehend von den Arbeiten der praktischen Prüfung stellt die Kommission fachtheoretische und praxisbezogene Fragen aus den Bereichen Fachkunde, Ernährungslehre, Nahrungsmittelkunde und Menükunde.