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a) DEKRET DES LANDESHAUPTMANNS vom 24. September 1998, Nr. 281)
Prüfungsprogramme für die Lehrabschluß- bzw. Gesellenprüfungen für die Lehrberufe: Tischler, Zimmerer, Schlosser und Schmiede, Spengler, Maurer, Fliesenleger, Maler und Lackierer, Damenschneider und Herrenschneider

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Die Gesellenprüfung für den Lehrberuf Zimmerer besteht aus zwei Teilen:

  • a)  einer praktischen Prüfung/Arbeitsprobe (Richtzeit 8 Stunden)
  • b)  dem Fachgespräch (Richtzeit ca. 20 - 30 Minuten pro Kandidat).

a) Praktische Prüfung/Arbeitsprobe (Richtzeit 8 Stunden)

Die praktische Prüfung wird unter Aufsicht der Prüfungskommission in der vorgegebenen Zeit von 8 Stunden abgenommen.

Die von den Prüflingen durchzuführende Arbeitsprobe wird von der Prüfungskommission zusammengestellt und sollte Schiftungen verschiedenster Art bei gleicher und ungleicher Neigung enthalten.

Der Umfang der Arbeitsprobe wird so festgelegt, daß ein Kandidat mit durchschnittlichen Fachkenntnissen die Aufgabe in 7 Stunden bewältigen kann.

Der Kandidat hat zur Prüfung in der vorschriftsmäßigen Arbeitskleidung zu erscheinen und das nötige Werkzeug sowie die erforderlichen Hölzer laut Holzliste mitzubringen.

Bewertungskriterien:

  • 1.  Richtigkeit und Genauigkeit des Aufrisses oder der Berechung laut Vorlage.
  • 2.  Anreißen der Werkstücke
  • 3.  Ordnung und Handhabung der Werkzeuge
  • 4.  Ausarbeiten der Werkstücke: Verbindungen - Richtigkeit, Sauberkeit
  • 5.  Gesamtbild des Gesellenstückes
  • 6.  Zeitfaktor

Die Prüfungskommission legt bei Erstellung der Prüfungsaufgabe die Gewichtung der einzelnen Bewertungskriterien fest.

Die einzelnen Arbeitsschritte werden fortlaufend bewertet; dazu kann die Prüfungskommission auch kurze Arbeitsunterbrechungen anordnen. Die Unterbrechungszeit wird dem Kandidaten auf jedem Fall gutgeschrieben.

Die Bewertung erfolgt mit Noten, die von 4 bis 10 reichen, wobei auch Zwischennoten gegeben werden können.

Die praktische Gesellenprüfung gilt als bestanden, wenn die Arbeitsprobe und die Arbeitsweise positiv sind.

Die Endnote der praktischen Gesellenprüfung ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Bewertung der einzelnen Arbeitsschritte und der Endbewertung der Arbeitsprobe und kann auch mit Kommastellen angegeben werden.

b) Fachgespräch (Dauer ca. 20 - 30 Minuten pro Kandidat)

Zum Fachgespräch ist zugelassen, wer die praktische Prüfung bestanden hat. Das Fachgespräch geht von der praktischen Prüfung aus und beinhaltet Fragen aus: allen Fächern, insbesondere aber aus Fachrechnen, Werkstoffkunde, Arbeitskunde und Fachzeichnen.

Zum Fachgespräch sind die Unterlagen der Abschlußklasse mitzubringen. Auch Privatisten müssen ihre Lernunterlagen vorlegen.

Die Bewertung erfolgt mit Noten von 4 - 10, wobei auch Kommastellen zulässig sind.

Wer die praktische Prüfung und das Fachgespräch bestanden hat, erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief. Die Endnote der Gesellenprüfung ergibt sich aus dem Mittel der beiden Teilnoten.

Wer das Fachgespräch nicht besteht, dem bleibt das Ergebnis der praktischen Prüfung erhalten, er braucht nur das Fachgespräch zu wiederholen.

1)

Kundgemacht im A.Bl. vom 1. Dezember 1998, Nr. 50.