A) dauernd
Arbeitskleidung:
B) ausnahmsweise
Auf den Außen- und Innenwindjacken werden das Landeszivilschutzzeichen und der Name des Bediensteten, ohne Angabe des Berufstitels, angebracht.
Diese Schutzkleidung muß im Außendienst bei Zivilschutzeinsätzen getragen werden.