(1) Der Felsalpinistikkurs dient dazu, die Klettertechniken zu verbessern und zu überprüfen, einschließlich des VI. Schwierigkeitsgrades, ein weiterer Zweck ist die Unterweisung in der Führung im Fels sowie in der Lehrtätigkeit bei Felskursen.
(2) Der praktische Teil des Kurses umfasst:
(3) Der theoretische Teil des Kurses umfaßt: