(1) Die Grund- und Aufstiegskurse gliedern sich in einen praktischen und einen theoretischen Teil und werden je nach Wahl des Kandidaten in italienischer oder in deutscher Sprache abgehalten.
(2) Die Grundkurse umfassen:
- einen Sportkletterkurs, der insgesamt sechs Tage dauert,
- einen Felsalpinistikkurs, der 14 Tage zuzüglich sechs Bewertungstagen dauert,
- einen Theorie- und Lawinenfachkurs, der 14 Tage zuzüglich zwei Bewertungstagen dauert,
- einen Eisfallkurs, der insgesamt drei Tage dauert,
- einen Skitechnikkurs, der insgesamt drei Tage dauert,
- einen Skialpinistikkurs, der 14 Tage zuzüglich sechs Bewertungstagen dauert,
- einen Kurs für die Rettung in Fels und Eis, der insgesamt fünf Tage dauert,
- einen Eisalpinistikkurs, der 14 Tage zuzüglich sechs Bewertungstagen dauert. 2)
(3) Die Kurse erstrecken sich über zwei Jahre. 3)
(4) Der Besuch eines Kurses kann nur dann aufgeschoben werden, wenn höhere Gewalt oder andere triftige Gründe vorliegen. Das Gesuch um Aufschub muss, versehen mit der entsprechenden Rechtfertigung, an das Landesamt für Tourismus gerichtet werden.4)
(5) Der gerechtfertigte Aufschub des Kursbesuches kann nur einmal erfolgen, und zwar bis zum nächsten Kurszyklus laut Absatz 2.4)
(6) Im Falle der negativen Bewertung am Ende eines Kurses kann der Kandidat beziehungsweise die Kandidatin die betreffende Prüfung nur einmal wiederholen, und zwar erst im nächstfolgenden Kurszyklus; auch wenn die Teilnahme an einem Kurs negativ bewertet wurde, ist eine Teilnahme am nächsten Kurs dennoch möglich.4)