(1) Zum Abschluß eines jeden Grund- und Aufstiegskurses wird vom Kursleiter über jeden einzelnen Kandidaten ein Bericht über die kollegiale Beurteilung verfaßt, der sich vor allem auf die fachliche Eignung des Kandidaten zu beziehen hat und eine in Sechzigsteln ausgedrückte Gesamtbenotung einschließt. Die Beurteilung ist positiv, wenn die Gesamtbenotung mindestens 36/60 erreicht.