(1) Der Aufstiegkurs hat eine Dauer von sieben Tagen zuzüglich drei Bewertungstagen. Das Programm besteht in der Wiederholung der wichtigsten Lehrinhalte der Grundkurse unter besonderer Berücksichtigung der Führung von Gästen und der Erteilung von Alpinunterricht. Zum Aufstiegskurs werden Bergführeranwärter zugelassen, die mindestens seit einem Jahr im Berufsverzeichnis eingetragen sind.10)
(2) Der praktische Teil des Aufstiegskurses umfasst Folgendes:
(3) Der theoretische Teil des Aufstiegskurses vermittelt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern