Kundgemacht im A.Bl. vom 19. Juli 1983, Nr. 36.
(1) Als virusfrei wird Pflanzgut bezeichnet, das von allen bekannten sichtbaren und latenten Virosen frei befunden worden ist. Es wird mit roten Etiketten gekennzeichnet.
(2) Virusgetestet ist Pflanzgut, das sich bei Tests als frei von den wichtigsten Virosen erwiesen hat. Es wird mit weißen Etiketten gekennzeichnet; auch Standardmaterial wird mit weißen Etiketten versehen.
(3) Die wichtigsten Virosen bzw. virusähnlichen Erkrankungen (Mykoplasmen) sind:
Kernobst
Steinobst
Beerenobst
Sobald in einer Baumschule Pflanzen mit Viruserkrankungen beobachtet werden oder der begründete Verdacht auf Neuinfektion besteht, ist das betroffene Quartier entsprechend abzuwerten.